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Private Versicherungen

 Nur für Privatkunden: Informationen zu Versicherungen und Vermögensbildung
Informationen rund um Sach- und Vermögenswerte, KFZ und private Vorsorge!

Als Privatmensch besitzen Sie Sachwerte, die es nach einem Schaden wiederzubeschaffen lohnt. Und Ihr Vermögen muss gegen Verlust durch Schadenersatz oder Gerichtskosten geschützt werden. Hier erhalten Sie Informationen über alle Bereiche Ihrer persönlichen Absicherung im Schadenfall.

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil und informieren sich umfassend:
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Hausratversicherung

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Hausratversicherung

Hausratversicherung

- und was Sie darüber wissen sollten!

Wer teure Gegenstände sein Eigen nennt, ist gut beraten, sie auch zu versichern.
Die meisten Haushalte tun das. 2,4 Milliarden Euro zahlen sie jährlich an Beiträgen.
Davon fließen 1,3 Milliarden Euro zurück.

Eine leistungsstarke Hausratversicherung ersetzt den finanziellen Verlust durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion). Aber auch bei Sturm oder Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser sollten Sie so versichert sein, dass Ihnen der entstandene Schaden beglichen wird.

Zu den möglichen Leistungen gehört nicht nur der Kostenersatz für die Beseitigung von Ruß- oder Löschwasserschäden, sondern auch der für die Schlossänderungen, weil die Feuerwehr die Tür aufbrechen musste. Außerdem können Gebäudereparaturen nach Einbrüchen und Vandalismus im Leistungsspektrum eines Versicherers enthalten sein.

Versichert sind nur eigene Gegenstände in der Wohnung - also nicht etwa der Einbauschrank - der ist Bestandteil des Gebäudes. Das Fahrrad wird meistens dem Hausrat zugerechnet, sofern das Bike in einem abgeschlossenen Raum steht. Eine Sonderregelung gibt es für Glasschäden.

Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier: Für die Prüfung eines Schadens hat die Gesellschaft einen Monat Zeit, dann muss sie zumindest einen Abschlag zahlen. Dauert es länger, werden Verzugszinsen fällig. Vertragsklauseln, die das grundsätzlich ausschließen, sind unzulässig.

Die Leistungen der einzelnen Anbieter sind fast alle gleich. Die Tarife werden meist in unterschiedliche Zonen eingeteilt - je nachdem wie häufig wo eingebrochen wird. Die Ballungsräume der großen Städte haben erheblich höhere Prämien als Dörfer auf dem Land.

Den Versicherungsverträgen liegt meistens ein sog. "Deckungskonzept" zugrunde. Das Deckungskonzept enthält eine Vielzahl von Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen nicht enthalten sind oder sogar ausgeschlossen sind und somit darüber hinaus als versichert gelten.

Übrigens endet der Versicherungsschutz keineswegs an Ihrer Haustür. Auch Dinge, die sich vorübergehend - der Zeitraum wird im Versicherungsvertrag geregelt - nicht in der Wohnung befinden, sind versichert. Hierbei kann es sich z.B. um Hausratgegenstände in Reparatur, in der Reinigung oder am Arbeitsplatz handeln.

 

Krad-Teilkaskoversicherung

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Kfz-Versicherung

Krad-Teilkaskoversicherung

Krad-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Motorrades und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
 

Rente & Vermögen

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Generation 50plus

Rente & Vermögen

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Ihr Bedarf

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Generation 50plus

Ermitteln Sie Ihren Bedarf!

Getreu dem Motto "Vorsicht ist besser als Nachsicht" sollte sich jeder Mensch der eigenen Risiken bewusst sein.

Nur wer frühzeitig informiert ist, kann Vorsorge treffen und für den Fall der Fälle zumindest finanziell vorbereitet sein.



Rente & Vermögen

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Sterbegeld & Bestattung

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und zum Schutz Ihrer Hinterbliebenen

Unfall & Pflege

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Wohnen & Sicherheit

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in allen Lebenslagen:

 

Krad-Teilversicherung

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Kfz-Versicherung

Krad-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Motorrades und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Krad-Vollversicherung

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Kfz-Versicherung

Krad-Vollversicherung (Vollkasko)

Warum Vollkasko-Versicherung für das Motorrad?

Die Krad-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Motorrad. Außerdem kann es passieren, dass Bikes am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung.

 

Krad-Haftpflichtversicherung

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Kfz-Versicherung

Krad-(KFZ-)Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftrad zwingend vor. Sie springt ein, wenn mit dem Motorrad, dem Mofa, dem Roller oder jedem anderen versicherungspflichtigen Zweirad Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen. Zudem gewährleistet sie, dass das Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist.

Trotzdem aber bleibt eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der Haftpflicht nicht abgedeckt werden. Welcher Versicherer diese Deckung übernimmt, klären wir gerne für Sie.

Die Kraftrad-(Kfz-)Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer des Krades bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert.

Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem Motorrad.

War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer.


 

Kraftrad-Versicherung

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Kfz-Versicherung

Kraftrad-Versicherung

 

Motorrad-Versicherungen müssen sein. Aber teuer?? NEIN!

Wir wollen hier nicht Goethe oder Schiller Konkurrenz machen. Aber eines steht fest: Es gibt erhebliche Unterschiede in den Tarifen und Annahmebedingungen der verschiedenen Versicherer - und wir kennen sie - zu Ihrem Vorteil.

Und was gibt es Schöneres, als an einem schönen Wochenende mit dem Motorrad über die Landstraßen zu fahren oder an Biker-Treffen teilzunehmen und die Gewissheit zu haben, sich über Versicherungsschutz keine Sorgen machen zu müssen?

Neben unterschiedlicher Rabatteinstufungen für Neueinsteiger bis hin zur Ablehnung wertvoller oder traditioneller Motorräder - den gesamten Überblick über den Versicherungsmarkt bringt nur, der die Tarife der verschiedenen Versicherer zu Ihrem Vorteil nutzen kann.

Daher nutzen Sie unseren Vergleichsservice für Ihre preiswerte Krad-Versicherung:

Grundsätzlich unterscheiden Versicherer in folgende Zweirad-Klassen:

  • Kleinkrafträder mit Kennzeichen unter 50ccm
  • Krafträder und -roller über 125 ccm oder 11 kW
  • Leichtmofa, Mofa, Moped bis 50 km/h
  • Leichtkraftroller 50 - 80 ccm und bis 80 km/h
  • Leichtkraftroller 80 - 125 ccm und bis 80 km/h und 11 kW
  • Leichtkraftroller 50 - 125 ccm / über 80 km/h bis 11 kW / ab 18 J.
  • Leichtkrafträder 50 - 80 ccm und bis 80 km/h
  • Leichtkrafträder 80 - 125 ccm und bis 80 km/h und 11 kW
  • Leichtkrafträder 50 - 125 ccm / über 80 km/h / bis 11 kW / ab 18 J.

 

Mallorca-Police

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Kfz-Versicherung

Mietwagen über ''Mallorca-Police'' versichern

Wer sich im Ausland ein Auto mietet, sollte vorher überprüfen, ob seine Versicherung zu Hause die ''Mallorca-Police''
enthält.
Denn ein Unfall mit dem Mietwagen kann den Urlaub zum finanziellen Alptraum werden lassen, weil die Auslands-
Deckung der Policen oft nicht ausreicht. Das ist vor allem bei Personen- oder Auffahrunfällen sehr wichtig, weil hier die Schadenssummen enorm sein können.
Verschiedene Kraftfahrtversicherungen verfügen automatisch und beitragsfrei über den Schutz der Mallorca-Police.

Sie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges, und zwar in allen
Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen. So haben viele deutsche KFZ-Versicherer die Police in den letzten Jahren in ihre Verträge integriert.
Prüfen Sie daher vor Urlaubsbeginn Ihre Versicherungsunterlagen oder informieren Sie sich telefonisch bei uns. Ist die Mallorca-Police nicht integriert, kann man sie für wenig Zusatzbeitrag nachversichern.

Am Urlaubsort ungetrübt Mobilität genießen

Mit einem Mietfahrzeug können Sie Land und Leute ''erfahren''. Vor allem im südeuropäischen Ausland ist dabei jedoch Vorsicht geboten. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die
vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden aber leider oftmals viel zu gering und liegen weit unter denen in Deutschland.
Verursacht zum Beispiel ein deutscher Urlauber in Portugal mit seinem Mietwagen einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro bei einer Deckungssumme von lediglich 100.000 Euro, müsste er den Restbetrag in Höhe
von 50.000 Euro selbst tragen.
So liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen pro Person z. B. in Spanien bei 336.566 Euro, in der Türkei sogar nur bei 17.031 Euro. Verursachen Sie nun mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann Sie dieser Schaden, der rasch Millionenhöhe erreichen kann, finanziell ruinieren.
Die Gesamtversicherungssumme in Deutschland für Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst überlicherweise 50 Mio. Euro, Personenschäden sind dabei je Person in der Regel auf acht Millionen Euro beschränkt.

Wir schließen für Sie die Lücke im Versicherungsschutz

Aus den oben genannten Gründen sollte jede KFZ-Police als ''Europa-Deckung'' eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland beinhalten.
Wir vermitteln Ihnen den fehlenden Schutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus .
Selbstverständlich gilt dieser Schutz auch für den Ehepartner bzw. Lebensgefährten.
 

Versicherungsbestätigung

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Kfz-Versicherung

eVB - elektronische Versicherungsbestätigung

if((navigator.userAgent.indexOf("MSIE") >= 0) && (navigator.userAgent.indexOf("Opera") < 0)) document.write(' Bookmark');

Seit dem 1. März 2008 fällt die Versicherungsbestätigung aus Papier weg

Seit dem 1. März 2008 ist in Deutschlands Kfz-Zulassungsstellen die Ära der Versicherungsbestätigungen zu Ende gegangen, denn das bisherige, papiergebundene Verfahren wird durch die elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB") Stück für Stück abgelöst. Am Ende können dann die notwendigen Daten vollständig elektronisch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den Zulassungsstellen ausgetauscht werden.

Jetzt stellt der Versicherer für den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, die in einer zentralen Datenbank bereitsteht und die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält. Auf diese Datenbank nehmen die Zulassungsstellen Zugriff und rufen die elektronische Versicherungsbestätigung nebst zugehöriger Informationen ab. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung zum richtigen Kunden findet, erhält er vom Versicherer eine entsprechende Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle sichtbar zu machen.

Ab sofort muss der Kunde bei der Anmeldung seines Fahrzeugs keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Die Zulassungsstelle kann damit dann online prüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde und es damit zugelassen werden kann.

Übergangsphase bis Herbst 2008

Für den Versicherer ist die elektronische Versicherungsbestätigung obligatorisch, also zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann es passieren, dass noch einige Zulassungsbehörden auch nach dem 1. März 2008 noch mit der alten Papierform arbeiten. Es wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass einige Zulassungsstellen noch bis Ende 2009 wie bisher mit den VBK (Versicherungbestätigungskarten) arbeiten.

Bis also alle Zulassungsstellen fit sind für die Zukunft, werden die Versicherer die VB-Nummer in die bisherige Deckungskarte eindrucken, somit bleibt auf diese Weise die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde schon elektronisch, hat die Papierform nur noch die Funktion eines "Merkzettels", mit dessen Hilfe er sich die VB-Nummer merken kann. Nur für die weiterhin traditionelle Handhabung der Zulassung in Papierform benötigt der Kunde die Versicherungsbestätigungskarte.

Zukünftig Kfz-Zulassung per Internet oder Handy

In einer zweiten Stufe werden ab 1. September 2008 auch alle weiteren, direkten Mitteilungen von Versicherern an die Behörden elektronisch übertragen. Das ist dann der Fall, wenn der Kunden einen Vertrag wechselt. Ziel soll es sein, mit der vollautomatischen Zuordnung und Verarbeitung von Mitteilungen auf Behördenseite, um eine optimale Entlastung von dem bisher zeit- und arbeitsintensiven Tätigkeiten zu erreichen. Als Fernziel wurde ausgegeben, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett per Internet oder Handy zulassen können.

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Auslandsunfall

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Kfz-Versicherung

Auslandsunfall

if((navigator.userAgent.indexOf("MSIE") >= 0) && (navigator.userAgent.indexOf("Opera") < 0)) document.write(' Bookmark');

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Eine seit Januar 2003 geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie soll EU-weit die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten vereinfachen. Kern dieser Regelung ist, dass jede Haftpflichtversicherung aus allen Mitgliedsländern der EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen anderen Ländern benennen muss. Wer das in Deutschland für die betreffende Versicherung des Unfallgegners ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.

Unfall im Ausland - Regulierung im Inland

Der Regulierungsbeauftragte tritt anstelle des Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten. Somit entfallen eigene Verhandlungen und Briefverkehr in einer Fremdsprache. Reicht das Angebot dem Geschädigten nicht, so kann er wie bisher die ausländische Versicherung verklagen.

Bleibt der Geschädigte vorerst auf seinem Schaden sitzen, kann er in Deutschland die Verkehrsopferhilfe in Hamburg anrufen. Diese nationale Entschädigungsstelle muss auch einspringen, wenn der ausländische Versicherer keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat.

Was tun nach einem Unfall?

  • Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie notfalls Erste Hilfe.
  • Verständigen Sie die Polizei - nicht nur bei hohen Personen- oder Sachschäden. In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) muss die Polizei auch bei Bagatellschäden gerufen werden, da das Polizeiprotokoll Grundlage für die Schadenregulierung ist. Außerdem verkürzt der polizeiliche Unfallbericht langwierige Nachfragen an den Grenzen und liefert eine objektive Darstellung für Gerichte oder Versicherer.
  • Alle wichtigen Daten und Unfallhergang dokumentieren:
    • Adresse,
    • Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners;
    • Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln
  • Führen Sie unbedingt einen internationalen Unfallbericht mit. Er ist auf allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.
  • Bei Personenschäden lassen Sie sich ein Attest von einem Arzt des Reiselandes ausstellen.
  • Bei Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten.
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Kündigungsfristen

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Kfz-Versicherung

Kündigungsfristen

Formen der Vertragskündigung

Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar

  • aufgrund eines Fahrzeugswechsels, oder
  • Abmeldung eines Fahrzeuges.

Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.12./ 01.01. eines jeden Jahres ''ordentlich'' zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.

Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.

Außerdem sollte bei Verträgen, die weniger als 1 Jahr bestehen berücksichtigt werden, dass in der Regel nach dem sogenannten ''Kurztarif'' abgerechnet wird. Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über die Folgen einer Kündigung bei einem Kurzfristvertrag.

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GAP-Deckung

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Kfz-Versicherung

GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge


Die GAP-Deckung dient dem Schutz des Leasing-/Kreditnehmers für den Fall, dass nach einem Totalschaden oder einem Totalverlust des Fahrzeugs durch Diebstahl ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

 Damit schließt die GAP-Deckung (engl. Gap = Lücke) eine Lücke bei der Fahrzeugversicherung (Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung), weil im Totalschadenfall oder bei Totalverlust des Fahrzeugs in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert bezahlt.

Bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise jedoch die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an das finanzierende Institut bezahlen. Dieser Wert liegt jedoch meist über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der Kaskoversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite gezahlt wird, sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Diese Differenz kann erheblich sein und sogar abhängig von der Restlaufzeit und dem geleasten bzw. finanzierten Fahrzeug mehrere Tausend Euro betragen. Somit dient die GAP-Deckung zur Sicherheit vor zusätzlichen Kosten und wird als beitragspflichtige  Ergänzung zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

 

Deckungssummen

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Kfz-Versicherung

Deckungssummen

Durch eine Verordnung des Bundesjustizministeriums der Justiz wurden die Mindestdeckungssummen in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Juli 1997 erhöht und an die geänderten wirtschaftlichen
Verhältnisse angepasst.

Die Mindestdeckungssummen betragen:

2,5 Mio. € für Personenschäden,
7,5 Mio. € bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen,
0,5 Mio. € für Sachschäden sowie
50.000 € für sonstige Vermögensschäden.

Die neuen Beträge helfen, auch einen schweren gesundheitlichen Dauerschaden mit einem Schmerzensgeldanspruch
abzusichern. Und sie sollen Teilnehmer am Straßenverkehr auch für die Zukunft davor schützen, nach schweren Unfällen
in eine finanzielle und soziale Notlage zu geraten.

Die erhöhten Mindestdeckungssummen sind außerdem auch für die Leistung der Verkehrsopferhilfe e.V., für die grüne
Versicherungskarte und für jenen Versicherungschutz maßgebend, den nach Deutschland einreisende ausländische
Kraftfahrzeuge vorweisen müssen.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

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Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Einführung

Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss
einer Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vor. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren
und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen; zudem gewährleistet sie, dass das
Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist.
Trotzdem aber bleibt eine Kaskoversicherung sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der
Haftpflicht nicht abgedeckt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den
Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind
der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert.

Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem
Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem
Fahrzeug.

War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer.

 

Mietwagen im Ausland

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Kfz-Versicherung

Mietwagen im Ausland

Vorsicht Risiko:

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen
Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung
- eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige
Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden.

Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen:
Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des
Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren.
Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police".
Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen
Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.

Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis!

 

Fahrzeug-Teilversicherung

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Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten
oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub
    oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
 

Zulassung von Kraftfahrzeugen

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Kfz-Versicherung

Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:

  • eVB - elektronische Versicherungsbestätigung (seit 01.03.2008)
  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Unterlagen zur Abgasuntersuchung
  • ggf. TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen
    Namen lautende Vollmacht erforderlich.
 

Kraftfahrt-Haftpflicht

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Kfz-Versicherung

Kraftfahrt-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines
Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der
Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.

 

Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung


Kraftfahrzeug-Versicherungen

Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland
- zum Glück meist glimpflich.

Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt.
Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge
des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben kann, so meldet jeder
Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden.

Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber
der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend
machen können
- sei es gegen den Unfallgegner oder auch gegen der eigenen Fahrzeugversichererung.


 

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme

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Kfz-Versicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:

2,5 Mio. €

für Personenschäden,

7,5 Mio. €

bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen,

0,5 Mio. €

für Sachschäden sowie

50.000 €

für sonstige Vermögensschäden.

 

Fahrzeug-Vollversicherung

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Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)

Warum Vollkasko-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf,
aber nicht für den am eigenen Fahrzeug.
Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz
"Opfer" von Sachbeschädigung werden.
Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung.

 

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