private Versicherungen
private Versicherungen
Private Versicherungen Nur für Privatkunden: Informationen zu Versicherungen und Vermögensbildung
Quellenangabe Bilder: © Franz Pfluegl - Fotolia.com Franz Pfluegl - Fotolia.com © tyler67 - Fotolia.com tyler67 - Fotolia.com © Donnerstag - Fotolia.com Donnerstag - Fotolia.com © Falko Matte - Fotolia.com Falko Matte - Fotolia.com |
Hausratversicherung
Hausratversicherung- und was Sie darüber wissen sollten! Wer teure Gegenstände sein Eigen nennt, ist gut beraten, sie auch zu versichern.Die meisten Haushalte tun das. 2,4 Milliarden Euro zahlen sie jährlich an Beiträgen. Davon fließen 1,3 Milliarden Euro zurück. Eine leistungsstarke Hausratversicherung ersetzt den finanziellen Verlust durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion). Aber auch bei Sturm oder Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser sollten Sie so versichert sein, dass Ihnen der entstandene Schaden beglichen wird. Zu den möglichen Leistungen gehört nicht nur der Kostenersatz für die Beseitigung von Ruß- oder Löschwasserschäden, sondern auch der für die Schlossänderungen, weil die Feuerwehr die Tür aufbrechen musste. Außerdem können Gebäudereparaturen nach Einbrüchen und Vandalismus im Leistungsspektrum eines Versicherers enthalten sein. Versichert sind nur eigene Gegenstände in der Wohnung - also nicht etwa der Einbauschrank - der ist Bestandteil des Gebäudes. Das Fahrrad wird meistens dem Hausrat zugerechnet, sofern das Bike in einem abgeschlossenen Raum steht. Eine Sonderregelung gibt es für Glasschäden. Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier: Für die Prüfung eines Schadens hat die Gesellschaft einen Monat Zeit, dann muss sie zumindest einen Abschlag zahlen. Dauert es länger, werden Verzugszinsen fällig. Vertragsklauseln, die das grundsätzlich ausschließen, sind unzulässig. Die Leistungen der einzelnen Anbieter sind fast alle gleich. Die Tarife werden meist in unterschiedliche Zonen eingeteilt - je nachdem wie häufig wo eingebrochen wird. Die Ballungsräume der großen Städte haben erheblich höhere Prämien als Dörfer auf dem Land. Den Versicherungsverträgen liegt meistens ein sog. "Deckungskonzept" zugrunde. Das Deckungskonzept enthält eine Vielzahl von Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen nicht enthalten sind oder sogar ausgeschlossen sind und somit darüber hinaus als versichert gelten. Übrigens endet der Versicherungsschutz keineswegs an Ihrer Haustür. Auch Dinge, die sich vorübergehend - der Zeitraum wird im Versicherungsvertrag geregelt - nicht in der Wohnung befinden, sind versichert. Hierbei kann es sich z.B. um Hausratgegenstände in Reparatur, in der Reinigung oder am Arbeitsplatz handeln. Krad-Teilkaskoversicherung
Krad-TeilkaskoversicherungKrad-Teilversicherung (Teilkasko)Was ist versichert?Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Motorrades und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
Rente & Vermögen
Rente & Vermögen SicherLeben ''Ein Beitrag - 3-facher Schutz''![]() Wer Wohlstand und Sicherheit erreichen möchte, sollte gegen bestimmte
Auf Wunsch können Sie Ihr angespartes Vermögen auch als monatliche SofortRente ''Nur eine Zahlung für eine lebenslange Rente''![]() Was lohnt sich mehr, als in die eigene Zukunft zu investieren? Wir prüfen für Sie Möglichkeiten, wie Sie mit nur einer Zahlung sofort eine Durch eine vereinbarte Garantiezeit kann die Zahlung über den Tod hinaus ZukunftsRente "Ihre private Rente mit Zusatzschutz"![]() Nur wer vorsorgt, kann seinen Was halten Sie da von einer Und auf Wunsch prüfen wir für StartHilfe![]() Führerschein, erstes Auto, eigene Wohnung und große Pläne - möchten auch Sie Ihrem Kind Ausbildungsversicherungen sind genau der richtige Weg dazu. Zu einem von Ihnen festgelegten Schließen Sie die Versicherung gleich ab Juniors Geburt ab, um keinen Tag ohne Schutz zu sein. Ihr Bedarf
Ermitteln Sie Ihren Bedarf!Getreu dem Motto "Vorsicht ist besser als Nachsicht" sollte sich jeder Mensch der eigenen Risiken bewusst sein. Nur wer frühzeitig informiert ist, kann Vorsorge treffen und für den Fall der Fälle zumindest finanziell vorbereitet sein.
Krad-Teilversicherung
Krad-Teilversicherung (Teilkasko)![]() Was ist versichert?Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Motorrades und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Krad-Vollversicherung
Krad-Vollversicherung (Vollkasko)Warum Vollkasko-Versicherung für das Motorrad?Die Krad-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Motorrad. Außerdem kann es passieren, dass Bikes am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung. Krad-Haftpflichtversicherung
Krad-(KFZ-)HaftpflichtversicherungIm Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftrad zwingend vor. Sie springt ein, wenn mit dem Motorrad, dem Mofa, dem Roller oder jedem anderen versicherungspflichtigen Zweirad Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen. Zudem gewährleistet sie, dass das Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist. Trotzdem aber bleibt eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der Haftpflicht nicht abgedeckt werden. Welcher Versicherer diese Deckung übernimmt, klären wir gerne für Sie. Die Kraftrad-(Kfz-)Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer des Krades bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert. Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem Motorrad. War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer. Kraftrad-Versicherung
Kraftrad-VersicherungMotorrad-Versicherungen müssen sein. Aber teuer?? NEIN!![]() Wir wollen hier nicht Goethe oder Schiller Konkurrenz machen. Aber eines steht fest: Es gibt erhebliche Unterschiede in den Tarifen und Annahmebedingungen der verschiedenen Versicherer - und wir kennen sie - zu Ihrem Vorteil. Und was gibt es Schöneres, als an einem schönen Wochenende mit dem Motorrad über die Landstraßen zu fahren oder an Biker-Treffen teilzunehmen und die Gewissheit zu haben, sich über Versicherungsschutz keine Sorgen machen zu müssen? Neben unterschiedlicher Rabatteinstufungen für Neueinsteiger bis hin zur Ablehnung wertvoller oder traditioneller Motorräder - den gesamten Überblick über den Versicherungsmarkt bringt nur, der die Tarife der verschiedenen Versicherer zu Ihrem Vorteil nutzen kann. Daher nutzen Sie unseren Vergleichsservice für Ihre preiswerte Krad-Versicherung: Grundsätzlich unterscheiden Versicherer in folgende Zweirad-Klassen:
Mallorca-Police
Mietwagen über ''Mallorca-Police'' versichern
Sie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges, und zwar in allen Am Urlaubsort ungetrübt Mobilität genießenMit einem Mietfahrzeug können Sie Land und Leute ''erfahren''. Vor allem im südeuropäischen Ausland ist dabei jedoch Vorsicht geboten. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, dievereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden aber leider oftmals viel zu gering und liegen weit unter denen in Deutschland. Verursacht zum Beispiel ein deutscher Urlauber in Portugal mit seinem Mietwagen einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro bei einer Deckungssumme von lediglich 100.000 Euro, müsste er den Restbetrag in Höhe von 50.000 Euro selbst tragen. So liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen pro Person z. B. in Spanien bei 336.566 Euro, in der Türkei sogar nur bei 17.031 Euro. Verursachen Sie nun mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann Sie dieser Schaden, der rasch Millionenhöhe erreichen kann, finanziell ruinieren. Die Gesamtversicherungssumme in Deutschland für Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst überlicherweise 50 Mio. Euro, Personenschäden sind dabei je Person in der Regel auf acht Millionen Euro beschränkt. Wir schließen für Sie die Lücke im VersicherungsschutzAus den oben genannten Gründen sollte jede KFZ-Police als ''Europa-Deckung'' eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland beinhalten.Wir vermitteln Ihnen den fehlenden Schutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus . Selbstverständlich gilt dieser Schutz auch für den Ehepartner bzw. Lebensgefährten. Versicherungsbestätigung
eVB - elektronische VersicherungsbestätigungSeit dem 1. März 2008 fällt die Versicherungsbestätigung aus Papier wegSeit dem 1. März 2008 ist in Deutschlands Kfz-Zulassungsstellen die Ära der Versicherungsbestätigungen zu Ende gegangen, denn das bisherige, papiergebundene Verfahren wird durch die elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB") Stück für Stück abgelöst. Am Ende können dann die notwendigen Daten vollständig elektronisch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den Zulassungsstellen ausgetauscht werden. Jetzt stellt der Versicherer für den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, die in einer zentralen Datenbank bereitsteht und die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält. Auf diese Datenbank nehmen die Zulassungsstellen Zugriff und rufen die elektronische Versicherungsbestätigung nebst zugehöriger Informationen ab. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung zum richtigen Kunden findet, erhält er vom Versicherer eine entsprechende Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle sichtbar zu machen. Ab sofort muss der Kunde bei der Anmeldung seines Fahrzeugs keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Die Zulassungsstelle kann damit dann online prüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde und es damit zugelassen werden kann. Übergangsphase bis Herbst 2008 Für den Versicherer ist die elektronische Versicherungsbestätigung obligatorisch, also zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann es passieren, dass noch einige Zulassungsbehörden auch nach dem 1. März 2008 noch mit der alten Papierform arbeiten. Es wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass einige Zulassungsstellen noch bis Ende 2009 wie bisher mit den VBK (Versicherungbestätigungskarten) arbeiten. Bis also alle Zulassungsstellen fit sind für die Zukunft, werden die Versicherer die VB-Nummer in die bisherige Deckungskarte eindrucken, somit bleibt auf diese Weise die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde schon elektronisch, hat die Papierform nur noch die Funktion eines "Merkzettels", mit dessen Hilfe er sich die VB-Nummer merken kann. Nur für die weiterhin traditionelle Handhabung der Zulassung in Papierform benötigt der Kunde die Versicherungsbestätigungskarte. Zukünftig Kfz-Zulassung per Internet oder Handy In einer zweiten Stufe werden ab 1. September 2008 auch alle weiteren, direkten Mitteilungen von Versicherern an die Behörden elektronisch übertragen. Das ist dann der Fall, wenn der Kunden einen Vertrag wechselt. Ziel soll es sein, mit der vollautomatischen Zuordnung und Verarbeitung von Mitteilungen auf Behördenseite, um eine optimale Entlastung von dem bisher zeit- und arbeitsintensiven Tätigkeiten zu erreichen. Als Fernziel wurde ausgegeben, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett per Internet oder Handy zulassen können. |
Auslandsunfall
AuslandsunfallWas tun bei einem Unfall im Ausland?Eine seit Januar 2003 geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie soll EU-weit die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten vereinfachen. Kern dieser Regelung ist, dass jede Haftpflichtversicherung aus allen Mitgliedsländern der EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen anderen Ländern benennen muss. Wer das in Deutschland für die betreffende Versicherung des Unfallgegners ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Unfall im Ausland - Regulierung im InlandDer Regulierungsbeauftragte tritt anstelle des Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten. Somit entfallen eigene Verhandlungen und Briefverkehr in einer Fremdsprache. Reicht das Angebot dem Geschädigten nicht, so kann er wie bisher die ausländische Versicherung verklagen. Bleibt der Geschädigte vorerst auf seinem Schaden sitzen, kann er in Deutschland die Verkehrsopferhilfe in Hamburg anrufen. Diese nationale Entschädigungsstelle muss auch einspringen, wenn der ausländische Versicherer keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat. Was tun nach einem Unfall?
Kündigungsfristen
KündigungsfristenFormen der VertragskündigungDie Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar
Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.12./ 01.01. eines jeden Jahres ''ordentlich'' zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen. Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung. Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein. Außerdem sollte bei Verträgen, die weniger als 1 Jahr bestehen berücksichtigt werden, dass in der Regel nach dem sogenannten ''Kurztarif'' abgerechnet wird. Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über die Folgen einer Kündigung bei einem Kurzfristvertrag. GAP-Deckung
GAP-Deckung für LeasingfahrzeugeDie GAP-Deckung dient dem Schutz des Leasing-/Kreditnehmers für den Fall, dass nach einem Totalschaden oder einem Totalverlust des Fahrzeugs durch Diebstahl ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Damit schließt die GAP-Deckung (engl. Gap = Lücke) eine Lücke bei der Fahrzeugversicherung (Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung), weil im Totalschadenfall oder bei Totalverlust des Fahrzeugs in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert bezahlt. Bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise jedoch die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an das finanzierende Institut bezahlen. Dieser Wert liegt jedoch meist über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der Kaskoversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite gezahlt wird, sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese Differenz kann erheblich sein und sogar abhängig von der Restlaufzeit und dem geleasten bzw. finanzierten Fahrzeug mehrere Tausend Euro betragen. Somit dient die GAP-Deckung zur Sicherheit vor zusätzlichen Kosten und wird als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Deckungssummen
DeckungssummenDurch eine Verordnung des Bundesjustizministeriums der Justiz wurden die Mindestdeckungssummen in der Die Mindestdeckungssummen betragen:
Die neuen Beträge helfen, auch einen schweren gesundheitlichen Dauerschaden mit einem Schmerzensgeldanspruch Die erhöhten Mindestdeckungssummen sind außerdem auch für die Leistung der Verkehrsopferhilfe e.V., für die grüne Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-HaftpflichtversicherungEinführung![]() Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer. Mietwagen im Ausland
Mietwagen im AuslandVorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis! Fahrzeug-Teilversicherung
Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)Was ist versichert?Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:
Kraftfahrt-Haftpflicht
Kraftfahrt-HaftpflichtDie Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden. Kfz-Versicherung
Kfz-VersicherungKraftfahrzeug-Versicherungen![]() Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme
Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:
Fahrzeug-Vollversicherung
Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko) |








Wer teure Gegenstände sein Eigen nennt, ist gut beraten, sie auch zu versichern.








Wer sich im Ausland ein Auto mietet, sollte vorher überprüfen, ob seine Versicherung zu Hause die ''Mallorca-Police''

