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Private Versicherungen

 Nur für Privatkunden: Informationen zu Versicherungen und Vermögensbildung
Informationen rund um Sach- und Vermögenswerte, KFZ und private Vorsorge!

Als Privatmensch besitzen Sie Sachwerte, die es nach einem Schaden wiederzubeschaffen lohnt. Und Ihr Vermögen muss gegen Verlust durch Schadenersatz oder Gerichtskosten geschützt werden. Hier erhalten Sie Informationen über alle Bereiche Ihrer persönlichen Absicherung im Schadenfall.

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil und informieren sich umfassend:
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Quellenangabe Bilder:

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© Falko Matte - Fotolia.com Falko Matte - Fotolia.com

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

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Rechtsschutzversicherung

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung

Im wesentlichen sind die Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen exemplarisch gelten.

Die exemplarischen Leistungen

  1. Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
  2. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
  3. Gerichtlich festgesetzte Kosten für
    • das Gericht,
    • Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
    • die gegnerische Nebenklage,
    • den Gerichtsvollzieher.
  4. Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
  5. Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  6. Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
  7. Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
  8. die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
  9. Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
  10. Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
  11. Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten. Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben begenzt (z. B. 100.000 Euro).
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Zusatzversicherungen

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Wohngebäudeversicherung

Weitere Zusatzversicherungen

  • für Haus- und Grundbesitz
  • für den Öltank (Gewässerschaden-Haftpflicht)
  • für den Bauherrn
 

Anpassung der Versicherungssumme

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SchwachPerfekt 
Hausratversicherung

Anpassung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch ändern.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für "Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter
ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter" aus dem Preisindex der
Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte.

 

Bauen in eigener Regie

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SchwachPerfekt 
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer haftet beim Bauen in eigener Regie?

Führt der Bauherr Arbeiten in eigener Regie aus, wächst sein Risiko erheblich. Rechtlich wird er hiermit sogar zum
Unternehmer - und auch als solcher behandelt.

Hilfskräfte (Freunde, Fremde, Verwandte) sind durch die Berufsgenossenschaft versichert, und zwar gleichgültig ob

  • sie haupt- oder nebenberuflich mitarbeiten,
  • ein Entgelt erhalten,
  • das Bauvorhaben der Berufsgenossenschaft gemeldet worden ist.

Im Schadenfall zahlt zunächst die Berufsgenossenschaft, hat aber ein Rückgriffsrecht auf den Bauherrn für ihre gesamten
Aufwendungen, von dem sie auch Gebrauch macht.

Auf die Gefahren beim Bauen in eigener Regie und auf die Haftung des Bauherrn weist ein Merkblatt hin, in dem
gleichzeitig der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung empfohlen wird.

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Elementarschadendeckung

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Elementarschadendeckung

Elementarschadendeckung

Nur die richtige Police bringt Geld für Elementarschäden

Die jüngsten Unwetter erinnern an biblische Geschichten:
Sintflutartige Regenfälle mit folgenschweren Überschwemmungen bedeuten für ganze Regionen Deutschlands
Schäden in Millionenhöhe.
Meteorologe Jörg Kachelmann sagt ein Hochwasser voraus, "wie es das seit 500 Jahren in Europa nicht gegeben hat".
Neben der Wirtschaft leiden auch Tausende privater Haushalte unter nassen Füssen.

Nur wer die richtige Versicherung hat, kann seinen finanziellen Verlust geltend machen. Und es ist Eile angesagt.

Grundsätzlich ist bei einer Überschwemmung nur die Elementarschaden-Versicherung zuständig, die als freiwillige
Ergänzung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung oder als Elemantarschadendeckung bei gewerblichen Risiken

angeboten wird.

Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen unter diese Versicherung.
Hierzu zählen:

  • Überschwemmung (Ausuferung natürlicher Gewässer)
  • Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge)
  • Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird)
  • Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen)
  • Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen)
  • Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen) auch
  • Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen).

Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche durch sintflutartige Regenfälle auf.
Allerdings wurden in der letzten Zeit einige Hausbesitzer selbst in bisher ruhigen Zonen von Hochwasser überrascht.
So ist in der Nähe von Passau ein Rückhaltebecken für Regenwasser gebrochen und das Wasser hat sein Flussbett in
der abschüssigen Straße gesucht. Dabei wurden Keller unter Wasser gesetzt, Fundamente unterspült und Autos wie
Pappschachteln durch die Fluten gewirbelt.


 

Glasversicherung

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Wohngebäudeversicherung

Glasversicherung

Natürlich brauchen Sie Ihre Fensterscheiben nicht zu versichern - aber bei den Kosten isolierverglaster Fenster wäre das grober Leichtsinn. Glasversicherungen sollten auch den Bruch von Mobiliarverglasung abdecken, also von Spiegelschränken, Glasvitrinen und Glastischen. Prämienunterschiede werden von manchen Versicherern abhängig davon gemacht, ob die Fensterrahmen aus Metall, aus Kunststoff oder aus Holz sind. Sie sollten sich das ausrechnen lassen, bevor Sie sich für eine bestimmte Fensterart entscheiden.

Bei der Glasversicherung gibt es verschiedene Berechnungsmodelle. Sie kann z.B. in die "Verbundene Wohngebäudeversicherung" eingeschlossen werden; die Prämie richtet sich dann nach dem Wert des Gebäudes. In der Regel ist die Versicherung nach qm-Zahl des zu versichernden Glases oder die Versicherung nach Größe des Hauses günstiger.

Wenn Sie einen Anbau ausgeführt, also z. B. einen Wintergarten angebaut haben, sollten Sie das sofort Ihrer Versicherung melden und die Prämie anpassen lassen - sonst gehen Sie leer aus, wenn Glasscheiben in diesem Anbau zu Bruch gegangen sind.

 

Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz

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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Umfang des Versicherungsschutzes

Mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer als
Haus- und Grundbesitzer Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen ihn in seiner Eigenschaft als Eigentümer,
Nießbraucher, Pächter, Mieter und Verwalter (auch Verwalter des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums) aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten Schadenersatzforderungen geltend
gemacht werden.

Bei Eigentümergemeinschaften sind mitversichert:

  • die gesetzliche Haftung der Gemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum,
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters,
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht eines Wohnungseigentümers bei Tätigkeiten für die Gemeinschaft.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • prüft die Berechtigung von Ansprüchen gegen den Haus- und Grundbesitzer,
  • wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab,
  • übernimmt eine Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozeß kommt, und
  • zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schaden.

Mitversichert ist/sind

  • der Versicherungsnehmer als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis 100.000 €
    (Wichtig: Höhe in Ihrer Police prüfen!) je Bauvorhaben;

  • die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der
    Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlaß der Ausführung dieser
    Verrichtungen erhoben werden;

  • Allmählichkeits und Abwässerschäden;

  • WHG-Deckung für Kleingebinde, Gesamtmenge 500 l / kg (prüfen!);

  • Besitz und Verwendung von selbstfahrenden Rasenmähern, Schneeräumgeräten, Arbeitsmaschinen sowie von
    nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz (Go-Carts, Kleinkrafträder u. ä.)
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Haushalt

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SchwachPerfekt 
Generation 50plus

Haushalt Wohnen & Sicherheit

HausRat

Die mobile und lebhafte Generation 50+ von heute braucht eine Hausratpolice, die Schäden am
Eigentum schnell und flexibel ersetzt. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob zu Hause oder bei
Reisen im Ausland. Informieren Sie sich über viele Erweiterungen speziell für Menschen ab 50.

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PrivatSchutz

Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen
- unter Umständen ein Leben lang. Wir vermitteln Ihnen die beste Absicherung für jede
Lebenslage, sogar Opfer-Schutz, wenn Sie durch einen Dritten einen Schaden erleiden, dieser
aber die finanziellen Folgen nicht tragen kann. Zudem schließt der Generationsschutz Ihre
Enkelkinder und Ihre Elternteile beitragsfrei in Ihren Versicherungsschutz mit ein.

... mehr Informationen.


PrivatSchutz Hund

Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines
Missgeschicks oder einer Unachtsamkeit, die durch Ihren Vierbeiner verursacht wurden. In
Verbindung mit einer gleichzeitig abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherung gibt es bei den meisten Versicherern sogar einen Bündelungsbonus (z. B. 50%).

... mehr Informationen.


RechtSchutz

Deutschlands Paragraphendschungel ist einer der kompliziertesten der Welt. Damit verbunden ist
die ständig steigende Gefahr in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Gerne informieren wir
Sie über eine spezielle Rechtsschutzversicherung, die als Sorglos-Paket speziell für Personen ab 50
Jahren entwickelt wurde. Einige besondere Highlights wie den Anwalt, der sogar ins Krankenhaus
kommt, stellen wir Ihnen hier vor:

... mehr Informationen.

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Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall?

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Kfz-Versicherung

Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs hat der Geschädigte im Rahmen des Schadenersatzes das Recht, sich für die "normale" Nutzung einen Ersatzwagen zu nehmen. Fährt der Geschädigte aber während dieser Zeit in den Urlaub, so sollte er sich unbedingt mit dem Versicherer in Verbindung setzen, ob dieser die Kosten tragen wird.

In jedem Falle ist es für den Geschädigte empfehlenswert, mit der Versicherung des Schädigers Kontakt aufnehmen, um ggf. die Höhe der Zuzahlung zu erfahren, die er unter Umständen zu entrichten hat. Beispielsweise verzichten die Versicherer auf Abzüge, wenn der Geschädigte ein kleineres Fahrzeug als das anmietet, welches er selber fährt. Oder wenn er bestimmte Verleihfirmen nutzt, mit denen der Versicherer ein Abkommen unterhält.

Achtung:
Wenn Sie an einem Unfall eine Teilschuld haben, so müssen Sie auch am Leihwagen denselben Anteil zusätzlich übernehmen, den Sie Schuld an dem Unfall tragen. Daher sollten Sie in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen, damit Ihnen unliebsame Überraschungen erspart bleiben.

Alternativ kann der Geschädigte für die Reparaturzeit eine Nutzungsausfallentschädigung fordern, die für jedes Fahrzeug individuell festgelegt wurde. Gerade dann, wenn Sie die Strecken auch mit der Bahn oder dem Fahrrad bewältigen können, bleibt Ihnen am Ende des Schaden womöglich noch "Bares" übrig.

 

Nach welchen Gesichtspunkten haftet der Besitzer

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Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung

Nach welchen Gesichtspunkten haftet der Besitzer eines Öltanks?

Die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschäden ist § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Danach haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen wegen ihrer
besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach
unbegrenzt (Gefährdungshaftung).

Ob die Ursache zum Auslaufen seines Tanks beim Inhaber oder von einem anderen gesetzt wurde, z. B. dem
Tankhersteller, Heizölhändler, Wartungsfirma oder dem Heizungsinstallateur, ist völlig gleichgültig. Es kommt allein darauf
an, dass die gewässerschädigende Substanz aus der Anlage des Inhabers in ein Gewässer gelangt ist und einen Schaden
herbeigeführt hat.

 

Tod des Versicherungsnehmers

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Privathaftpflichtversicherung

Tod des Versicherungsnehmers

Die Privathaftpflichtversicherung schützt als Familienversicherung neben dem Versicherungsnehmer den Ehegatten, die minderjährigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die volljährigen unverheirateten Kinder als mitversicherte Personen.

Dieser Personenkreis steht nicht schutzlos da, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Nach den Allgemeinen Bedingungen erlischt die Versicherung in diesem Fall. Da die Angehörigen bei einem solchen Schicksalsschlag an alles andere denken als an ihre Versicherung, gilt in der Privathaftpflicht eine besondere Regelung.

Der Schutz für die Angehörigen besteht bis zur nächsten Prämienfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag weiter.

 

Was ist versichert?

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Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.

Versicherungsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige (ohne die Absicherung deren gewerblichen Risiken), sofern entsprechend beantragt und versichert:

  • im Privatbereich

    bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.
    • aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
    • bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
    • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
    • den Sozialversicherungsträgern
      sowie
    • aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
  • Im Berufsbereich

    als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
    • Kündigung oder
    • Änderung des Arbeitsverhältnisses
      bis hin zu
    • steuerrechtlichen Themen.
  • Im Verkehrsbereich

    • als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
    • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
    • als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
    • Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
    • Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
    • In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
    • Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.
  • Im Immobilienbereich

    • für Eigentümer und/oder
    • Mieter

    aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.

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Wasserskiläufer und Segelregatten

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Ziehen von Wasserskiläufern und Segelregatten

Besondere Gefahrensituationen entstehen beim allseits beliebten
Wasserskifahren. Die Sportboothaftpflichtversicherung erfasst die
gesetzliche Haftpflicht des Bootsführers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern.
Der Läufer selbst benötigt allerdings eine eigene Privathaftpflichtversicherung,
um bei von ihm verursachte Schäden Versicherungsschutz zu genießen.

Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen mit Motorbooten handelt, werden
Haftpflichtschäden aus der Teilnahme an Segelregatten im Rahmen der
Sportboothaftpflichtversicherung ersetzt.

 

Anpassung des Prämiensatzes

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SchwachPerfekt 
Hausratversicherung

Anpassung des Prämiensatzes

Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000,- € Versicherungssumme für bestehende Versicherungsverträge
- auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist (Prämiensatz)
- vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen.

Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.

 

Besondere Haftpflichtrisiken

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Privathaftpflichtversicherung

Besondere Haftpflichtrisiken

Als Grundvertragswerk hat die Privathaftpflichtversicherung die meisten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
zum Gegenstand. Einige Sonderfälle wollen wir Ihnen hier separat vorstellen.

Bootssport

Dieser fällt ebenfalls in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung, wenn es sich um Schäden handelt, die verursacht
worden sind durch

  • eigene oder fremde Ruder- und Paddelboote, Kanus oder ähnliche Wassersportfahrzeuge,
  • fremde - geliehene wie gemietete - Segelboote oder fremde Windsurfbretter.

Kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sind dagegen Schäden durch den Gebrauch von

  • eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern,
  • eigenen und fremden motorgetriebenen Booten (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor).

Hierfür ist der Abschluß einer speziellen Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich.


Reitsport

Eine ähnliche Konstellation treffen wir beim privat ausgeübten Reitsport an. Wer Halter eines Pferde ist, benötigt
hierfür eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Pferden hingegen sichert den Reiter seine
Privathaftpflichtversicherung ab. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen allerdings Haftpflichtansprüche, die der
Tierhalter wegen Verletzungen des Pferdes selbst geltend macht; wenn es z. B. lahmgeritten worden ist.


Flugmodelle

Für die meisten Flugmodelle (flugfähige, oft ferngesteuerte Kleinnachbildungen von Flugzeugen) bedarf es wegen der
damit erzielbaren Geschwindigkeiten des Nachweises einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.


Tierhalter

Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katze, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten - auch ohne
Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Die wichtigsten Ausnahmen sind Hund
und Pferd. Für sie gibt es eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherungen.

Da die Unterscheidung zwischen menschlichem und tierischem Fehler manchmal nicht ganz leicht ist, kann bei
manchen Versicherungen das Tier nur in Verbindung mit der menschlichen Privathaftpflicht versichert werden.


Schusswaffen

Alle Risiken aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Schußwaffen sowie von Munition werden durch
die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch zu Jagdzwecken. Hier greift die Jagdhaftpflichtversicherung,
die auch dann nötig ist, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht.


Auslandsschäden

Die Privathaftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der
Versicherungsnehmer oder die Mitversicherten höchstens ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei längerer Abwesenheit
müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden.


Abwässerschäden

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind die sog. "häuslichen Abwässer" eingeschlossen.


Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu gehören auch die
mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbauschränke, Badewannen und Waschbecken.

Nicht versichert sind allerdings solche Schden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
zurückzuführen sind, desgleichen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hierfür besonders
versichern kann, z.B. durch eine Hausratversicherung.


 

Einfamilienhäuser Haftpflicht

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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Einfamilienhäuser

Der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung ist im Grundsatz auch für die Besitzer von sog. Einfamilienhäusern mit
Einliegerwohnung erforderlich. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung gelten rechtlich als Zweifamilienhäuser. Werden
aber beide Wohnungen vom Versicherungsnehmer bewohnt und sind sie weder räumlich voneinander getrennt noch
separat abgeschlossen, besteht für solche "Einfamilienhäuser" bereits Versicherungsschutz durch die
Privathaftpflichtversicherung.


 

Gewässerschäden-Haftpflicht

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Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung

Gewässerschäden-Haftpflicht


Welches Haftpflichtrisiko trägt der Inhaber eines Öltanks?

Aus einem Öltank auslaufendes Öl kann den Inhaber ein Vermögen kosten.
Aus diesem Grunde gibt es schon lange Versicherungen für die Folgen von Umwelteinwirkungen.

Solche private Umwelt-Haftpflichtversicherung sollte der Privatmann bzw. der private Haushalt
haben, und zwar insbesondere dann, wenn er mit Öl heizt, das dieser Brennstoff auslaufen kann.
Die häufigsten Ursachen hierfür können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der
Tankhaut sein. Schwere Umweltschäden sind möglich.

 

Bei unterirdischen Tanks wird Außenkorrosion meist ausgelöst durch:

  • kleinste Beschädigungen der Tankisolierung beim Transport bzw. beim Einbau;
  • einen hohen Grundwasserstand,
  • häufig anzutreffende aggressive Bodenbestandteile.

Lochfraß von innen ist meist die Folge von:

  • Peilstäben aus Messing, die in den Tanks verbleiben;
  • wässrigem Bodensatz, der in jedem Öltank vorhanden ist.

Aber auch Kellertanks können Löcher haben, weil:

  • durch die höheren Kellertemperaturen die Innenkorrosion schneller fortschreitet,
  • die Wände viel dünner sind als bei Außentanks.

Weil es keinen wirklich öldichten Beton gibt, bieten auch vorgeschriebene Betonwannen und Betonböden im Keller
keinen absoluten Schutz gegen das Auslaufen von Heizöl ins Erdreich. Auch zusätzliche Schutzmaßnahmen am Beton
durch Dichtungszusätze, Anstriche und Kunststoffauskleidungen bieten keine absolute Sicherheit.

 

PflegeRente

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Generation 50plus

PflegeRente

Die besondere Gefahr speziell für Ältere: Arm- und Oberschenkelhalsbrüche

 

Pflegebedürftigkeit - jeden von uns kann es treffen

Durch eine höhere Lebenserwartung ist die private Pflegevorsorge wichtiger denn je.
Denn jeder Dritte wird im hohen Alter pflegebedürftig.
Und die soziale Pflegeversicherung übernimmt dann nur einen Teil der Kosten.

Ein Pflegeplatz kostet bis zu 2.000 € zusätzlich aus eigener Tasche.
Da ist das Ersparte schnell aufgebraucht. Können Sie sich später einmal einen Pflegeplatz leisten?
Wer möchte schon in diesem Fall seinen Kindern oder Angehörigen dauerhaft finanziell zur Last
fallen?


Wichtige Leistungen im Überblick:

  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • Leistungen in allen Pflegestufen und bei Pflegebedürftigkeit in Folge von Demenz möglich
  • möglichst Einstufung in die Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB) oder Punktesystem (ADL-Definition)
  • dauerhaft stabiler Beitrag
  • sofortige Leistung- keine Wartezeit, keine Karenzzeit
  • Sofortleistung von 6 Pflegerenten
  • deutliches Leistungsplus durch Überschuss-Beteiligung
  • Nachzahlung bis 12 Monate rückwirkend
  • keine Beitragszahlung im Rentenbezug
  • kostenlose Hotline für alle Informationen zum Thema Pflege - rund um die Uhr
  • Vermittlung oder sogar Garantie eines Pflegefalls im Bedarfsfall
 

was ist versichert?

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Wer oder was ist versichert?

Die Sportboothaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von
Wassersportfahrzeugen. Sie dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet
werden und müssen ihren Standort im Inland haben.

Versicherungsschutz genießen neben dem verantwortlichen Führer - das kann
auch ein anderer als der Versicherungsnehmer sein - sowie die sonst zur
Bedienung des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen.


 

Wer haftet gegenüber Mietern?

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Benutzerbewertung: / 1
SchwachPerfekt 
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer haftet gegenüber Mietern?

Häufig erheben auch Mieter Schadenersatzansprüche gegen den Bauherrn, weil sie bei Umbauarbeiten oder beim
Beziehen von Neubauwohnungen Unfallschäden erlitten haben durch:

  • abgestelltes Baumaterial in Treppenhäusern,
  • Fehlen von Geländern und Beleuchtung,
  • mangelhafte und unterbliebene Abdeckungen über Lichtschächten,
  • provisorische Verbindungswege zwischen Haus und Straße.

Haftungsfragen gegenüber Mietern werden im Zuge der Altbausanierung, bei der die Mieter während des Umbaus häufig
in ihren Wohnungen bleiben, eine verstärkte Rolle spielen.


 

Wer ist versichert?

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Rechtsschutzversicherung

Wer ist versichert?

Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):

  • Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.
  • Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze (letztere bis sie eine berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Entgelt erhalten).
    Es sind aber auch Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
  • Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
  • Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichteheliches Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern.
  • Singles können sich ggf. auch gegen einen Prämienabschlag besonders günstig versichern. Fragen Sie uns gerne nach entsprechenden Tarifen und Besonderheiten.
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Wertminderung

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Kfz-Versicherung

Wertminderung

Da sich unfallfreie Fahrzeuge besser verkaufen lassen als reparierte, hat der BGH entschieden, dass dem Geschädigten in einem Haftpflichtschaden ein Ausgleich für diesen sog. "merkantilen Minderwert" in Geld auszuzahlen ist. Dieser richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs und ist um so höher, je jünger das Fahrzeug ist.

Die Wertminderung wird grundsätzlich von einem Sachverständigen festgestellt und dient als Grundlage. Alternativ kann man sich aber auch mit dem Versicherer einigen, selbst wenn kein Gutachten vorliegt. Anhand der Reparaturrechnung sind die Mitarbeiter guter Versicherungsgesellschaften in der Lage, mit Ihnen einen Kompromiß auszuhandeln.

 

Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Weshalb eine Wohngebäude-Versicherung für Ihr Haus so wichtig ist

Der beträchtliche Vermögenswert, den der Besitz Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses bedeutet, stellt neben den Anspruch an eine finanzielle Sicherheit gleichermaßen auch eine ständige Verpflichtung dar.

Neben den routinemäßig anfallenden Instandhaltungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten gehört auch der Schutz vor unvorhersehbaren Risiken und den damit verbundenen Folgeschäden zu den Pflichten eines umsichtigen und vorausblickenden Hausbesitzers.

Folgende Positionen könnten für Sie wichtig sein:

  • Überspannungsschäden durch Blitz (Induktion)
  • Schäden an Einfriedungen, Masten, Hofbefestigungen
  • Schäden an Wasserrohren auf dem Grundstück
  • Schäden an Abwasserrohren auf dem Grundstück
  • Wasserverlust nach Rohrbruchschäden
  • Rohrverstopfungen
  • Austausch von Armaturen
  • Hotelkosten nach einem Versicherungsschaden
  • Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch
  • Graffiti-Schäden an Mehrfamilienhäusern
  • Sengschäden
  • Anprall von Kraftfahrzeugen oder seiner Ladung
  • Überschallknall
  • Gebäudeschäden durch Aquarien oder Wasserbetten
  • Gebäudeschäden durch Fußbodenheizungen
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Kosten durch behördliche Auflagen
  • Mietausfall oder Mietwertersatz
  • Gebäudeschäden durch Klimaanlagen
  • Feuer-Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Luftfahrzeuge
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
  • Sturmschäden an außen angebrachten Sachen
  • Beseitigungskosten von umgestürzten Bäumen
  • Kosten für provisorische Reparaturen
  • Transport und Lagerkosten
  • Dekontaminationskosten von verseuchtem Erdreich
  • Sachverständigenkosten
  • Verpflegungskosten
  • Bruch von Gasleitungen
  • Glasbruchschäden
  • Sturmschäden an Gebäudeverkleidungen
  • Rohbau-Feuerversicherung
 

Baugruben

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer haftet bei Vertiefungen?

Die Zahl der Schäden durch Vertiefungen (Baugruben) steigt. Hier setzt eine Vorschrift des § 909 BGB an:
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die erforderliche Stütze
verliert, es sein denn, dass für eine sonstige Befestigung gesorgt wird.

Diese Vorschrift wendet sich nicht nur an Architekten und Unternehmer, sondern vor allem auch an den Bauherrn.
Jede bewusste oder fahrlässige Untätigkeit bei erkannten oder erkennbaren Unzulänglichkeiten gehen zu seinen Lasten.

Jeder Versuch, sich bei Schäden an Nachbarhäusern auf deren mangelhafte Beschaffenheit zu berufen, ist aussichtslos.
Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig: Auf die Besonderheiten des Nachbarhauses ist Rücksicht zu nehmen, auch wenn
dadurch größere Aufwendungen entstehen. Der Bauherr hat in diesen Fällen nicht einmal Anspruch auf eine Beteiligung
des Nachbarn an höheren Baukosten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn es sich um unzumutbare Belastungen handelt, die zu dem Nutzen eines Grundstückes in
keinem Verhältnis stehen.


 

Haftung bei Eigentümer-Gemeinschaften

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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Haftung bei Eigentümer-Gemeinschaften

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird unterschieden:

  • Sondereigentum an der Eigentumswohnung,
  • gemeinschaftliches Eigentum an Grundstück, Treppenhaus,
    gemeinschaftlichen Räumen im Keller und auf dem Dachboden.

Die Verkehrssicherungspflicht für das Sondereigentum "Wohnung" hat der
jeweilige Eigentümer oder - bei Vermietung - der Mieter.

Für das gemeinschaftliche Eigentum ist die Eigentümergemeinschaft, der von ihr
bestellte Verwalter oder Verwaltungsbeirat verkehrssicherungspflichtig.

 

Lebensgemeinschaft

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Privathaftpflichtversicherung

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Und wie steht es mit dem Versicherungsschutz des nichtehelichen Lebenspartners? Nach den Bedingungen ist er
nicht mitversichert. Die meisten Gesellschaften sind aber auf Antrag des Versicherungsnehmers bereit, den mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner in die Privathaftpflichtversicherung einzubeziehen.

Wie bei Ehegatten bleiben auch hier gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen.
Üblicherweise wird diese Deckungserweiterung nur geboten, wenn beide Partner unverheiratet sind und der
mitversicherte Partner in der Police namentlich aufgeführt wird.

 

Leistungen Rechtsschutz

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Rechtsschutzversicherung

Die Leistungen eines Rechtsschutzversicherers

Es werden die Kosten für den versicherten Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Höhe übernommen. Versicherer leisten schon bis zur unbegrenzten Höhe.

Es können aber auch Kosten übernommen werden, wenn das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres liegt. Hier sind die Kosten meist begrenzt (z. B. 100.000 Euro).

Oft kommt es vor, dass Strafkautionen (sowohl im Inland wie auch im Ausland) anfallen. Auch für diesen Fall leisten die meisten Versicherer in begrenzten Höhe (z.B. 100.000 Euro).


 

Neuwertversicherung

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Hausratversicherung

Neuwertversicherung

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand
(Neuwert). Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, besteht
der Versicherungswert in dem für den Versicherungsnehmer erzielbaren Verkaufspreis (gemeiner Wert).

 

Reparatur

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Kfz-Versicherung

Reparatur

Der Geschädigte hat Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten. Bis zu einem Betrag von 1.000 € kann er nach Kostenvoranschlag abrechnen. Darüber hinaus gibt nur ein Sachverständigengutachten verläßlich Auskunft über die konkret zu erwartenden Reparaturkosten.

Auch hier hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der "fiktiven" Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer, sofern er nicht selbständig und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BGH, AZ VI ZR 226/91).

Seit dem 01.08.2002 gilt die Verpflichtung auch zur Auszahlung der Mehrwertsteuer nicht mehr. Autofahrer werden durch die Neuregelung der Abrechnung nach einem Unfall schlechter gestellt. Bislang konnte sich ein Geschädigter aussuchen, ob er mit dem von der Versicherung des Unfallgegners erhaltenem Geld das Fahrzeug reparieren lassen oder mit der Beule weiterfahren wollte.

Diese Wahl ist zwar auch künftig noch möglich, doch wenn das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt repariert wird, wird die Mehrwertsteuer vom Schadensersatz abgezogen. Die Steuer soll nur noch dann bezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Das heißt: Wer zukünftig selbst repariert, bekommt zwar die Mehrwertsteuer auf die gekauften Ersatzteile, aber eben nicht auf seine eigene Arbeitszeit.

Mit dieser Maßnahme soll die Schwarzarbeit zurückgedrängt und die Verkehrssicherheit erhöht werden - und die Versicherer freut es, senken doch die nicht anfallenden Mehrwertsteuerzahlungen die Schadenkosten.

 

Sportboot-Haftpflicht

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Sportboot-Haftpflicht

Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung, Grundlage der Haftung.

Wie Sie auf der Seite Privat-Haftpflichtversicherung nachlesen können, ist für
Haftpflichtschäden durch eigene oder fremde Ruder-, Paddelboote oder Kanus
sowie durch fremde Segelboote oder fremde Windsurfbretter die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

In dem Moment allerdings, in dem jemand sein Ruderboot mit einem
Außenbordmotor versieht, wird - wie für jeden Halter eines "echten" Motorbootes
- der Abschluss einer speziellen Sportboothaftpflichtversicherung empfohlen. Dies
gilt auch für die Halter von eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern.

Da für die jeweiligen Wasserstraßen, Seen und Flüsse besondere Befahrungsvorschriften gelten und ein Verstoß dagegen
nach § 823 BGB geahndet wird, haftet der Bootsführer in unbegrenzter Höhe
.


 
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