Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
private Versicherungen
  • Generation 50plus
  • Hausrat-Versicherung
  • Glasbruch
  • Elementarschäden
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • KFZ-Versicherungen
  • Rechtschutzversicherung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Notice: Uninitialized string offset: 613 in /www/htdocs/vergle/plugins/system/SEOSimple.php on line 146

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • Schäden am eigenen Bauwerk,
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sache.

Nicht versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch:

  • Einwirkung von Temperatur,
  • Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit oder Niederschläge (zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub),
  • Abwässer,
  • Senkung von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Bauwerkes oder eines Teils von diesem),
  • Erdrutschungen,
  • Erschütterungen infolge Rammarbeiten,
  • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer,
  • Veränderung der Grundwasserverhältnisse.
 

Deckungssummen

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Welche Deckungssummen braucht der Bauherr?

Die Standarddeckungssummen betragen 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Vereinbarung höherer Deckungssummen ist möglich.

Die Gesamtleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres betragen das Doppelte der Deckungssummen.

 

Versicherungsdauer

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der Dauer der Bauzeit
eintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme.
Deshalb ist die Prämie nach der Dauer der Bauzeit bemessene Einzelprämie.

Wird ein Bau in Etappen errichtet, so besteht Versicherungsschutz für die
gesamte - auch die zwischen den Bauabschnitten liegende - Zeit.

Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung der Bauarbeiten
(Bauabnahme, Bezug des Gebäudes), spätestens jedoch 3 Jahre nach
Versicherungsbeginn, soweit kein abweichender Zeitraum vereinbart wird.

 

Versicherungsschutz

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten,
Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- u. Grundstücksrisiko für das zu bebauende
Grundstück.
Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn.
Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu
beantragen.

Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen.

Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag - abhängig vom Wert der Eigenleistung -
mitversichert werden.

Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:

  • Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
  • Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
  • Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.

Das Grundstücks-Haftpflichtrisiko ist bis zur Bauabnahme - längstens jedoch bis zum Bezug des Gebäudes -
in der Regel prämienfrei mitgedeckt.

Im Rahmen eines Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherungsvertrages wird die Bauherren-
Haftpflichtversicherung meist mit einem geringen Betrag (z.B. 25.000,-- € oder häufig auch mehr) je Bauvorhaben
mitversichert. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Hausbesitzer für jede Umbau- oder Reparaturarbeit eine
Versicherung abschließen muss.

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist, im Rahmen des mitversicherten Haus- u. Grundbesitzerrisikos, die
gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten mit meist unterschiedlichen Höchstsummen je
Bauvorhaben mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die
Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 2 AHB).

Die Beiträge für eine Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich geltend machen (abzugsfähige
Werbungskosten).

 

Architekt oder Unternehmer

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Welche Rolle spielen Architekt oder Unternehmer im Zusammenhang mit der
Bauherrenhaftung?

Bauherr, Architekt und Unternehmer haften gesamtschuldnerisch. Das heißt, ein Geschädigter kann sich im
Schadenfall direkt an eine dieser Personen wenden. Es gibt keine Bestimmung, die einen Geschädigten verpflichtet, von
mehreren Gesamtschuldnern denjenigen zuerst in Anspruch zu nehmen, der die Hauptverantwortung für den Schaden
trägt.

Auch vertragliche Abmachungen zwischen Bauherren einerseits und Architekten oder Unternehmern andererseits, in
denen die vollständige Übernahme von Schadenaufwendungen gegenüber Dritten durch Architekten oder Unternehmern
festgelegt ist, sind für die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber Dritten unbedeutend.

 
Weitere Beiträge...
  • Bauen in eigener Regie
  • Wer haftet gegenüber Mietern?
  • Baugruben
  • Schädigung der Nachbarn?

<< Start < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 3

SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.