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Bauherren-Haftpflichtversicherung
Architekt oder Unternehmer
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Welche Rolle spielen Architekt oder Unternehmer im Zusammenhang mit der
Bauherrenhaftung?
Bauherr, Architekt und Unternehmer haften gesamtschuldnerisch. Das heißt, ein Geschädigter kann sich im
Schadenfall direkt an eine dieser Personen wenden. Es gibt keine Bestimmung, die einen Geschädigten verpflichtet, von
mehreren Gesamtschuldnern denjenigen zuerst in Anspruch zu nehmen, der die Hauptverantwortung für den Schaden
trägt.
Auch vertragliche Abmachungen zwischen Bauherren einerseits und Architekten oder Unternehmern andererseits, in
denen die vollständige Übernahme von Schadenaufwendungen gegenüber Dritten durch Architekten oder Unternehmern
festgelegt ist, sind für die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber Dritten unbedeutend.
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