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Bauherren-Haftpflichtversicherung
Bauen in eigener Regie
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Wer haftet beim Bauen in eigener Regie?
Führt der Bauherr Arbeiten in eigener Regie aus, wächst sein Risiko erheblich. Rechtlich wird er hiermit sogar zum
Unternehmer - und auch als solcher behandelt.
Hilfskräfte (Freunde, Fremde, Verwandte) sind durch die Berufsgenossenschaft versichert, und zwar gleichgültig ob
- sie haupt- oder nebenberuflich mitarbeiten,
- ein Entgelt erhalten,
- das Bauvorhaben der Berufsgenossenschaft gemeldet worden ist.
Im Schadenfall zahlt zunächst die Berufsgenossenschaft, hat aber ein Rückgriffsrecht auf den Bauherrn für ihre gesamten
Aufwendungen, von dem sie auch Gebrauch macht.
Auf die Gefahren beim Bauen in eigener Regie und auf die Haftung des Bauherrn weist ein Merkblatt hin, in dem
gleichzeitig der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung empfohlen wird.
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