Bauherren-Haftpflichtversicherung
Schädigung der Nachbarn?
Schädigung der Nachbarn?
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Wer haftet bei Schädigung der Nachbarn?

Der Bauherr muss nicht nur am Bauvorhaben völlig unbeteiligte Personen wie
spielende Kinder und Passanten, sondern auch Anlieger und Nachbarn im Bereich
des Baugrundstücks vor Schaden schützen.
Dies betrifft
- Schmutz und Staub,
- Absperrungen,
- Baustellenfahrzeuge,
- Abladen von Material.
Wird der Zugang zu Ladengeschäften und Gewerbebetrieben durch Bauzäune,
Baumaterial, Baufahrzeuge behindert, können Umsatzeinbußen die Folge sein.
Gewöhnliche und ortsübliche Störungen - je nach Lage der Baustelle gelten im
Geschäftszentrum oder in einer Wohnsiedlung unterschiedliche Richtlinien -
müssen von Nachbarn und Anliegern in Kauf genommen werden. Durch
neuzeitliche Baumethoden und den Gebrauch moderner Maschinen sind
Belästigungen über das unvermeidliche Maß hinaus aber zu vermeiden.
Können wesentliche Beeinträchtigungen - wenn auch vom Bauherrn unverschuldet - nicht verhindert werden, kann der
Betroffene vom Bauherrn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz des vollen Schaden
besteht jedoch nicht. Übersteigen die Störungen hingegen das vermeidliche Maß, haben die Nachbarn einen Anspruch
auf Beseitigung oder Unterlassung. Bei Verschulden des Bauherrn ist er zum vollen Schadenersatz verpflichtet.


