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Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der Dauer der Bauzeit
eintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme.
Deshalb ist die Prämie nach der Dauer der Bauzeit bemessene Einzelprämie.
Wird ein Bau in Etappen errichtet, so besteht Versicherungsschutz für die
gesamte - auch die zwischen den Bauabschnitten liegende - Zeit.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung der Bauarbeiten
(Bauabnahme, Bezug des Gebäudes), spätestens jedoch 3 Jahre nach
Versicherungsbeginn, soweit kein abweichender Zeitraum vereinbart wird.
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