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Bauherren-Haftpflichtversicherung
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
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Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
- Schäden am eigenen Bauwerk,
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sache.
Nicht versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch:
- Einwirkung von Temperatur,
- Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit oder Niederschläge (zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub),
- Abwässer,
- Senkung von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Bauwerkes oder eines Teils von diesem),
- Erdrutschungen,
- Erschütterungen infolge Rammarbeiten,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer,
- Veränderung der Grundwasserverhältnisse.
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