Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
private Versicherungen
  • Generation 50plus
  • Hausrat-Versicherung
  • Glasbruch
  • Elementarschäden
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • KFZ-Versicherungen
  • Rechtschutzversicherung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Bauherren-Haftpflichtversicherung Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Bauherrenhaftpflichtversicherung
< Zurück   Weiter >

Wozu soll der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung gut sein?

Es ist eine weit verbreitete Meinung, der Bauherr habe kein eigenes
Haftpflichtrisiko, da er den Bau nicht selbst durchführe, sondern damit einen
sachverständigen Personenkreis betraue.

Tatsächlich aber ist der Bauherr damit nicht von den eigenen
Sorgfaltspflichten befreit. Er kann sehr schnell in einen Haftpflichtschaden
verwickelt sein, und zwar wegen Verletzung:

  • der Verkehrssicherungspflicht (mit der Einrichtung der Baustelle, dem
    Aufstellen von Baubuden und Geräten, dem Stapeln von Material, dem
    Absperren des Baugeländes),
  • der Überwachungspflicht,
  • der Auswahlpflicht.

Wie Gerichtsurteile zu den Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn zeigen, setzt er sich dem Risiko eigener
Haftung aus, wenn z. B.:

  • Baumaterial auf der Fahrbahn gelagert wird, ohne ordnungsgemäß abgesichert zu sein, und es deshalb zu
    einem Verkehrsunfall kommt;
  • die Kellerschächte des kurz vor der Vollendung stehenden Neubaus nicht provisorisch abgedeckt sind (weil z.B.
    die Roste noch nicht angeliefert wurden);
  • in einer engen Straße ohne Bürgersteig eine Latte des Bauzaunes, die sich gelockert hatte, auf ein
    vorbeifahrendes Auto fällt;
  • ein spielendes Kind in eine nicht abgedeckte Kalkgrube stürzt und dadurch schwere Augen- oder
    Hautverätzungen erleidet (Das Aufstellen eines Schildes: "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für
    ihre Kinder!" hat mehr psychologische Wirkung und befreit den Bauherrn nicht von der Haftungspflicht);
  • der Bauherr es bei der Aufstockung seines Mietshauses unterlässt, die Hausbewohner darauf aufmerksam zu
    machen, dass im unteren Stockwerk wegen der Bauarbeiten das Treppengeländer entfernt werden musste
    und deshalb jemand stürzt und sich schwer verletzt;
  • jemand auf einem provisorischen Verbindungsweg zwischen Straße und fertigem Haus einen Unfall erleidet
    (Verunreinigungen der Straße, zum Beispiel durch Ausschachtungsarbeiten, müssen beseitigt werden).

In allen Beispielen handelt es sich um höchstrichterliche Urteile. Der Bauherr hat hier seine Verkehrssicherungspflicht
schuldhaft verletzt, da auch für ihn als Laien die für Dritte bestehende Gefahren ersichtlich waren oder von ihm hätten
erkannt werden müssen.

Wegen der vielen Schadenmöglichkeiten gilt in der Rechtsprechung: der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens
"eröffnet" eine Gefahrenquelle und ist verpflichtet, für die Abwendung von Personen- und Sachschäden zu sorgen
(Verkehrssicherungspflichten).

Dabei kann er seine Aufsichtspflicht nicht auf andere Personen übertragen.



Tags: bauherr  für  straße  befreit  baustelle  aufstellen  müssen  bauherrn  stürzt  erleidet  verkehrssicherungspflichten  personen  unteren  aufmerksam  provisorischen  verletzt;jemand  treppengeländer  schwer  hausbewohner  entfernt  bauarbeiten  stockwerk  haftungspflicht  betreten  verboten  eltern  schildes:  hautverätzungen  schwere  augen  haften  kinder!  aufstockung  mietshauses  ;der  verbindungsweg  psychologische  wirkung  unterlässt  verunreinigungen  veranlasser  bauvorhabens  rechtsprechung:  gilt  erkannt  schadenmöglichkeiten  eröffnet  gefahrenquelle  aufsichtspflicht  übertragen  sorgen  sachschäden  verpflichtet  abwendung  hätten  ersichtlich  beispielen  handelt  beseitigt  ausschachtungsarbeiten  haus  unfall  höchstrichterliche  urteile  bestehende  gefahren  laien  verletzt  verkehrssicherungspflichtschuldhaft  fertigem  fällt;ein  einrichtung  baubuden  verkehrssicherungspflicht  verletzung:  haftpflichtschaden  verwickelt  geräten  stapeln  auswahlpflicht  gerichtsurteile  Überwachungspflicht  baugeländes  material  absperren  schnell  sorgfaltspflichten  sein?es  verbreitete  gut  haftpflichtversicherung  abschluss  bauherren  meinung  haftpflichtrisiko  betraue  tatsächlich  personenkreis  sachverständigen  bau  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.