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Berufshaftpflicht-Versicherung
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Berufshaftpflicht-Versicherung
Berufshaftpflicht-VersicherungDamit Lehrer nicht den Schaden haben - |
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Schutz für Lehrer und Erzieher
Um diesen Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich für Pädagogen, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine
entsprechende Berufshaftpflicht abzuschließen. Sie schützt Angehörige dieser Berufsgruppe, also zum Beispiel auch
Erzieher und Universitäts-Dozenten, vor Schadenersatzansprüchen aufgrund fahrlässigen Verhaltens. Abgedeckt sind zum
Beispiel auch Schäden am Eigentum bis hin zum Verlust der Schlüssel einer pädagogischen Einrichtung.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, etwa anlässlich
einer Klassenfahrt.
Die Zeitschrift Finanz-Test (1/2003) rät den Versicherten darauf zu achten, dass die Deckungssumme einer
Berufshaftpflichtversicherung bei mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegt. Bei manchen
Versicherern beträgt die Versicherungssumme je Schadensfall sogar pauschal zehn Millionen Euro für Personen- und
Sachschäden.
Öffentlicher Dienst oder Freiberufler?
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Wichtige Kriterien: Öffentlicher Dienst oder Freiberufler?
Inwieweit der Pädagoge persönlich haftet, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit und dem Anstellungsverhältnis ab.
Bei fest angestellten Lehrern trägt selbst bei grober Fahrlässigkeit zunächst einmal die gesetzliche Unfallversicherung die
Kosten. Sie nimmt den Lehrer dafür aber in Regress.
Und das kann richtig teuer werden - bis hin zu Beträgen in Millionenhöhe.
Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit
ihrem persönlichen Vermögen.


