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Berufshaftpflicht-Versicherung
Lehrer und Erzieher
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Schutz für Lehrer und Erzieher
Um diesen Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich für Pädagogen, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine
entsprechende Berufshaftpflicht abzuschließen. Sie schützt Angehörige dieser Berufsgruppe, also zum Beispiel auch
Erzieher und Universitäts-Dozenten, vor Schadenersatzansprüchen aufgrund fahrlässigen Verhaltens. Abgedeckt sind zum
Beispiel auch Schäden am Eigentum bis hin zum Verlust der Schlüssel einer pädagogischen Einrichtung.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, etwa anlässlich
einer Klassenfahrt.
Die Zeitschrift Finanz-Test (1/2003) rät den Versicherten darauf zu achten, dass die Deckungssumme einer
Berufshaftpflichtversicherung bei mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegt. Bei manchen
Versicherern beträgt die Versicherungssumme je Schadensfall sogar pauschal zehn Millionen Euro für Personen- und
Sachschäden.


