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Wichtige Kriterien: Öffentlicher Dienst oder Freiberufler?
Inwieweit der Pädagoge persönlich haftet, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit und dem Anstellungsverhältnis ab.
Bei fest angestellten Lehrern trägt selbst bei grober Fahrlässigkeit zunächst einmal die gesetzliche Unfallversicherung die
Kosten. Sie nimmt den Lehrer dafür aber in Regress.
Und das kann richtig teuer werden - bis hin zu Beträgen in Millionenhöhe.
Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit
ihrem persönlichen Vermögen.
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