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Elementarschadendeckung

im Schadensfall

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung

Was tun im Schadensfall?

Zunächst gilt eins: einen klaren Kopf behalten.

Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadensabteilung Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsvertreter an

- sie sind dafür zuständig, Sie zu unterstützen.

Beachten Sie bei der Schadensmeldung die Frist von einer Woche nach Auftreten des Schadens.

Erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einleiten. Damit vermeiden Sie mögliche Folgeschäden und
Ärger mit der Versicherung.

Für den Beweis Ihres Schadens und um die Schadenhöhe zu dokumentieren, sollten Sie Schäden fotografieren oder
zerstörte Gegenstände aufheben, damit der Versicherer die Schadenhöhe feststellen kann. In jedem Fall Quittungen vom
Kauf der betroffenen Gegenstände vorlegen.

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Grundsätze

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung

Elementarschadendeckung

Wichtig ist, dass die Folgen von Hochwasser nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung bzw.
einer gewerblichen Versicherung abgedeckt sind, sondern eben nur durch die genannte Elementarschaden-
Versicherung
.

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Keine Einzelpolice für Elementarschäden

    Elementarschaden-Deckungen werden nur im Paket mit Hausrat- und Wohngebäude oder als Ergänzung zu
    einer gewerblichen Police angeboten.

    Kunden müssen sich in der Regel an den Schäden durch eine Selbstbeteiligung von ein bis zehn Promille der
    Gesamtversicherungssumme beteiligen. Dabei gilt meist eine Mindestbeteiligung ab etwa 250 €. Auch nach
    oben ist das Risiko meist bis ca. 5.000 € begrenzt.
    Es gilt in jedem Fall, was in der Police steht!

  • DDR-Verträge gelten weiter

    In den alten DDR-Police, die später von der Allianz-Versicherung übernommen wurden, waren
    Hochwasserschäden noch automatisch mitversichert. Allerdings nur dann, wenn Versicherungsnehmer in
    Ostdeutschland ihre DDR-Hausratversicherung fortgeschrieben haben.
    Neuabschlüsse sind aber seit langer Zeit nicht mehr möglich.
    In der Wohngebäudeversicherung wird ab einem Zeitwert von 40 % des Wiederaufbauwertes grundsätzlich
    nur der Zeitwert entschädigt.
    Im Rahmen der Hausratversicherung gilt: bei weniger als 1/5 seines Neuwertes wird ebenfalls der Zeitwert
    ersetzt.

  • Kraftfahrzeuge

    Wer sein Kraftfahrzeug oder seinen Anhänger im Wasser wiederfindet, kann ebenso wie bei Hagelschäden
    seiner Teilkasko-Versicherung die entstandenen Schäden melden. Höchstgrenze für die Ersatzleistung ist
    grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
    Bei Teilschäden (z. B. Lackierung oder zerstörte Batterien) können Abzüge "neu für alt" vorgenommen
    werden. Einen Höherstufungsschaden wie in der Vollkasko-Versicherung gibt es hierbei jedoch nicht.

    Innerhalb der Vollkasko-Versicherung ist die Teilkasko-Versicherung enthalten.
    Daher können auch Vollkasko-Versicherte ohne Rabattverlust Schäden aus Elementarschäden ihrer
    Versicherung melden.

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist selbstverständlich, dass auch eine Kasko-Police besteht.

    Wer jedoch sein Fahrzeug trotz Polizeiwarnung in ein Überschwemmungs-Gefahrengebiet hineinsteuert, kann
    selbst mit einer Kasko-Police auf seinen Kosten sitzen bleiben. Hier wird in den meisten Fällen grobe
    Fahrlässigkeit unterstellt und deshalb die Zahlung verweigert.

 

Sturmflut und Rückstau

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung

Kein Schutz bei Sturmflut und Rückstau oder bei unfertigen Gebäuden

Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, werden Schäden prinzipiell nicht erstattet. Dazu zählen Schäden durch Sturmfluten.

Aber auch durch Rückstau der Kanalisation entstandene Schäden werden grundsätzlich nicht erstattet. Nur wenige
Gesellschaften bieten eine Absicherung dagegen an.

Ist ein versichertes Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar,
besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

 

Sturm-Versicherung

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung

Nicht verwechseln mit der Sturm-Versicherung

Bei Sturmschäden haften Gebäude- oder Inventarversicherungen, wenn die witterungsbedingte Luftbewegung
mindestens Windstärke 8 überschritten hat. Das sind etwa 70 Kilometer pro Stunde. Der Nachweis wird allgemein
dadurch erbracht, dass auch in der Nachbarschaft Schäden entstanden sind. Allerdings können auch die zuständigen
Ämter befragt werden.

Diese Versicherung hat jedoch nichts mit der Elementarschaden-Deckung zu tun.

 

Nicht alle werden versichert

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung

Nicht alle werden versichert

Bei Objekten in "gefährdeten Regionen", südöstliches Baden-Württemberg und Raum Altenburg, Gera, Klingental
sowie Regionen, die binnen der letzten 10 Jahre unter Wasser gestanden haben (z. B. Köln, Düsseldorf, Dresden) ist
Versicherungsschutz nur sehr schwer oder gar nicht zu bekommen.
So könnte die Voraussetzung für der Ersatzpflicht bei einem Überschwemmungsschaden die Überschreitung des höchsten
bisher gemessenen Pegelstandes sein.

Die folgenden Regionen gelten als besonders gefährdet:

04103 - 04342
06901 - 08267
08393
08451 - 08459
71000 - 71199
72000 - 72149
72181
72300-72599
72654
72700 - 72829
78500 - 78699
88151
88605
88631
88637

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bitte fragen Sie konkret an!)

In aller Regel behalten sich Sachversicherer vor, Bewohner der oben genannten Risikogebiete von einer Absicherung
auszuschließen. Wo das Überschwemmungspotential am höchsten ist, werden keine Elementarschadendeckungen
angeboten.

Meist wird der Versicherungsschutz auch dann von den Versicherungen verweigert

  • bei einem oder mehreren Vorschäden (Schadenhöhe unerheblich)
  • wenn sich ein stehendes oder fließendes Gewässer (Achtung: auch Trockenbett) in geringer Entfernung
    (ca. 1 km) vom Versicherungsgrundstück entfernt befindet
  • wenn sich das Niveau des Erdgeschossbodens (Kelleroberkante) des zu versichernden Objektes nicht
    mindestens drei Meter oberhalb dem mittleren Wasserspiegel des Gewässers befindet.

 

 
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