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Startseite Elementarschäden im Schadensfall

im Schadensfall

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private Versicherungen - Elementarschadendeckung
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Was tun im Schadensfall?

Zunächst gilt eins: einen klaren Kopf behalten.

Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadensabteilung Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsvertreter an

- sie sind dafür zuständig, Sie zu unterstützen.

Beachten Sie bei der Schadensmeldung die Frist von einer Woche nach Auftreten des Schadens.

Erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einleiten. Damit vermeiden Sie mögliche Folgeschäden und
Ärger mit der Versicherung.

Für den Beweis Ihres Schadens und um die Schadenhöhe zu dokumentieren, sollten Sie Schäden fotografieren oder
zerstörte Gegenstände aufheben, damit der Versicherer die Schadenhöhe feststellen kann. In jedem Fall Quittungen vom
Kauf der betroffenen Gegenstände vorlegen.

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