Elementarschäden
Nicht alle werden versichert
Nicht alle werden versichert
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Nicht alle werden versichert
Bei Objekten in "gefährdeten Regionen", südöstliches Baden-Württemberg und Raum Altenburg, Gera, Klingental
sowie Regionen, die binnen der letzten 10 Jahre unter Wasser gestanden haben (z. B. Köln, Düsseldorf, Dresden) ist
Versicherungsschutz nur sehr schwer oder gar nicht zu bekommen.
So könnte die Voraussetzung für der Ersatzpflicht bei einem Überschwemmungsschaden die Überschreitung des höchsten
bisher gemessenen Pegelstandes sein.
Die folgenden Regionen gelten als besonders gefährdet:
| 04103 - 04342 06901 - 08267 08393 08451 - 08459 | 71000 - 71199 72000 - 72149 72181 72300-72599 | 72654 72700 - 72829 78500 - 78699 | 88151 88605 88631 88637 |
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bitte fragen Sie konkret an!)
In aller Regel behalten sich Sachversicherer vor, Bewohner der oben genannten Risikogebiete von einer Absicherung
auszuschließen. Wo das Überschwemmungspotential am höchsten ist, werden keine Elementarschadendeckungen
angeboten.
Meist wird der Versicherungsschutz auch dann von den Versicherungen verweigert
- bei einem oder mehreren Vorschäden (Schadenhöhe unerheblich)
- wenn sich ein stehendes oder fließendes Gewässer (Achtung: auch Trockenbett) in geringer Entfernung
(ca. 1 km) vom Versicherungsgrundstück entfernt befindet - wenn sich das Niveau des Erdgeschossbodens (Kelleroberkante) des zu versichernden Objektes nicht
mindestens drei Meter oberhalb dem mittleren Wasserspiegel des Gewässers befindet.


