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| private Versicherungen - Elementarschadendeckung |
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Nicht verwechseln mit der Sturm-Versicherung
Bei Sturmschäden haften Gebäude- oder Inventarversicherungen, wenn die witterungsbedingte Luftbewegung
mindestens Windstärke 8 überschritten hat. Das sind etwa 70 Kilometer pro Stunde. Der Nachweis wird allgemein
dadurch erbracht, dass auch in der Nachbarschaft Schäden entstanden sind. Allerdings können auch die zuständigen
Ämter befragt werden.
Diese Versicherung hat jedoch nichts mit der Elementarschaden-Deckung zu tun.
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