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Sturmflut und Rückstau
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| private Versicherungen - Elementarschadendeckung |
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Kein Schutz bei Sturmflut und Rückstau oder bei unfertigen Gebäuden
Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, werden Schäden prinzipiell nicht erstattet. Dazu zählen Schäden durch Sturmfluten.
Aber auch durch Rückstau der Kanalisation entstandene Schäden werden grundsätzlich nicht erstattet. Nur wenige
Gesellschaften bieten eine Absicherung dagegen an.
Ist ein versichertes Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar,
besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
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