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Startseite Generation 50plus

Generation 50plus

Generation 50plus-X

Wertewandel in der Best-Ager-Generation

Die 50plus-X-Generation von heute unterscheidet sich grundlegend vom Klischee des typischen Rentners. Aktives gesellschaftliches Engagement und neues Selbstbewusstsein der so genannten "Golden Ager" haben dem Begriff des "Ruhestandes" eine völlig neue Bedeutung gegeben.

Der dritte Lebensabschnitt ist nicht mehr der "Lebensabend", sondern ein neuer, wertvoller Lebensabschnitt mit der Verwirklichung lang gehegter Träume, z. B. außergewöhnlichen Reisen, kultureller Genüsse und Selbstverwirklichung. Nie war eine Generation 50plus aktiver, aufgeschlossener und unternehmungslustiger, aber vor allem zahlreicher.


Vorsorge / Kapitalanlage / Versicherungen

Haben Sie sich bereits Ihre fällige Lebensversicherung auszahlen lassen, um das Leben in vollen Zügen zu genießen?

Trotzdem dürfte die private Lebens- oder Rentenversicherung noch eine Bedeutung für Sie haben. Denn jeder Vierte über 60 zahlt in eine private Lebens- oder Rentenversicherung ein. Doch ab dem Alter 50 steht die Absicherung der Vermögenssituation im Vordergrund, z. B. durch die Umschichtung in risikoarme Anlageformen. Viele verringern ihr Aktienpaket zugunsten von Rentenpapieren.

Doch kann im Alter größerer Kapitalbearf durch plötzliche Pflegebedürftigkeit, Kosten für einen Platz in einer Seniorenresidenz oder durch auftretende Erschaftssteuern entstehen, die man seinen Kindern nicht zumuten will.

Daher werden neue Formen der Absicherung benötigt:

  • für das Unfallrisiko ab 65 Jahren,
  • für den Einschluss von neuen Hobbys,
  • für die Abdeckung des Pflegerisikos oder
  • für die Krankenzusatzversicherungen sowie
  • für die Organisation des eigenen Ablebens.

Finanzplanung und Vorsorgebedarf!

Fakt ist jedoch auch: Die Menschen von heute werden immer älter. Die statistische Lebenserwartung steigt stetig. So wird eine 1966 geborene Frau heute statistisch 97 Jahre alt! Das bedeutet auch, dass das Rentenalter heutzutage bis zu 30 Jahre dauert. Wer seinen Lebensabend finanziell gesichert wissen will, kommt um das Thema Vorsorge nicht herum.

Auf diesem Forum haben Sie die Möglichkeit alle wesentlichen Risiken im Alter abzusichern, von Pflegebedürftigkeit über Rentenlücken bis hin zu Unfällen oder Vorsoge für Ihre Schützlinge/Enkel.

Klicken Sie auf eines der unteren Bilder, um mehr zu erfahren.

Rente & Vermögen

Für die finanzielle Absicherung
Ihres Lebensabends

Sterbegeld & Bestattung

Vorsorge für den Fall der Fälle
und zum Schutz Ihrer Hinterbliebenen

Unfall & Pflege

Ihre Absicherung im Pflegefall
oder im Falle eines Unfalls

Wohnen & Sicherheit

Ihre Absicherung
in allen Lebenslagen:





 

Vorsorgevollmacht

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private Versicherungen - Generation 50plus

Vorsorgevollmacht

 
Wer seine eigenen Rechtsgeschäfte nicht mehr ausüben kann, braucht einen gesetzlichen Vertreter,
der für ihn handelt. Was bei Kindern selbstverständlich ist, wird bei Volljährigen zum Problem, sofern
nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt wurde. Die Vorsorge berechtigt bzw. verpflichtet (gem. §1901 a
BGB) den Bevollmächtigten zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur
generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) für den Vollmachtgeber. Eine umfassende
Vorsorgevollmacht soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das
Vormundschaftsgericht vermeiden.

Ist kein Betreuer im Besitz einer Vollmacht, wird eine geeignete Person vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Kann jedoch ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln, so ist nach dem Willen des Gesetzgebers kein
gerichtlicher Betreuer erforderlich (§ 1896 BGB). Vor diesem Hintergrund spricht man in der Rechtspraxis auch von
einer Vorsorgevollmacht, die ein Bevollmächtigter vorlegen muss, will er für eine betreute Person Rechtsgeschäfte
erledigen.

Die Vorsorgevollmacht hat einen vorsorgenden Charakter und soll nicht erst unter dem Druck des Ernstfalles erteilt
werden, sondern frühzeitig auf Grund reiflicher Überlegung. Sie wird sofort wirksam, tritt aber erst in Kraft, wenn der
Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst ganz oder teilweise wahrnehmen kann. Er kann
den Umfang der Vollmacht frei bestimmen, doch empfiehlt sich eine umfassende Bevollmächtigung, um alle denkbaren
Angelegenheiten erledigen zu können.

In den meisten Fällen wird die Regelung vermögensrechtlicher und persönlicher Angelegenheiten vorgenommen.
Dabei ist es besonders wichtig, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten seine Wünsche und Vorstellungen so
detailliert wie möglich mitteilt.

Bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich beispielsweise um Grundstücke, Miethäuser oder finanzielle
Fragen. Es können jedoch auch Verbindlichkeiten eingegangen oder gegenüber Gerichten, Behörden und öffentlichen
Stellen gehandelt werden.

Bei persönlichen Angelegenheiten kann es sich um Erklärungen in Bezug auf die Gesundheit (z. B. Einwilligung in eine
ärztliche Behandlung, Fragen der Pflege bei Gebrechlichkeit) handeln oder um Entscheidungen über Freiheit
entziehende Maßnahmen wie die Anbringung von Bettgittern oder Gurten. Auch Aufenthalte und Unterbringung in
Pflegeheime können über eine Vorsorgevollmacht bestimmt werden. Sie berechtigt zudem, Krankenunterlagen
einzusehen sowie alle Informationen durch behandelnde Ärzte einzuholen.

Besonders wichtig ist die Regelung der letzten Lebensphase, die auch Richtlinie für das spätere Handeln des
Bevollmächtigten bedeuten.

Weil es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt, sollten nur Personen des besonderen Vertrauens
eingesetzt werden, die zudem auch in der Lage sind, die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

Gerade bei der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte eigenverantwortlich tätig und grundsätzlich nicht durch das
Gericht überwacht. Wegen der besonderen und nicht leicht zu erledigenden Aufgabe sollte die oder der
Bevollmächtigte vorher befragt werden, ob er diese Aufgabe übernehmen möchte.

Aus diesem Grund sind es meist Familienangehörige oder enge Freunde, die sich allein oder als Gruppe zur Verfügung
stellen. Ein enger persönlicher Kontakt empfiehlt sich, um die Wünsche und den Willen des Vollmachtgebers zu
erkennen und die Handlungen des bzw. der Bevollmächtigten zu leiten.


 

Vollmachten

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private Versicherungen - Generation 50plus

Vollmachten

Vier Formulare für eine selbstbestimmte Zukunft


Regeln Sie alles, so lange Sie Ihre Entscheidungen noch selbst treffen können.

Es gibt viel Wichtiges für einen Menschen: Partner, Familie, Freunde, Glück, Wohlstand, unzählige Wünsche
- und Gesundheit. Man hat Vorstellungen davon, wie das Leben verlaufen soll, vor allem im "dritten
Lebensabschnitt": sich endlich Zeit für Hobbys zu nehmen, Orte zu besuchen, die man schon immer sehen
wollte, sich mehr der Familie und seinen Freunden zu widmen.

Sein Leben genießen zu können setzt Entscheidungen voraus. Entscheidungen, was man wann wie und wo macht.
Dabei wünschen wir uns, nie in eine Situation zu kommen, in der wir nicht mehr für uns selber entscheiden können.

Doch was ist, wenn es tatsächlich anders kommt als geplant? Wir wissen, wie schnell und unerwartet so etwas -
gewissermaßen von einem Augenblick zum anderen- passieren kann: einem Unfall oder einer Krankheit folgt
Behinderung und die zieht oft Pflegebedürftigkeit nach sich. In vielen Fällen kann eine solche Situation vorhersehbar
sein, weil es sich durch einen bestimmten Krankheitsverlauf so ergibt oder auch durch hohes Alter.

Doch wenn es plötzlich und unvorhersehbar passiert, sollte man vorher alles geregelt haben. Wer nicht möchte, dass
ein anderer über das Ob und das Wie seiner Zukunft entscheidet, der sollte sich mit seiner eigenen Vorsorge
beschäftigen.


Auch Ehepartner können füreinander nur mit Vollmacht Entscheidungen treffen

Wer nicht mehr für sich selbst sprechen kann, kann auch keinen Papierkram mehr regeln. Man kann nicht mehr
entscheiden, ob man in einem Pflegeheim oder von Angehörigen zu Hause versorgt wird oder wer an das Konto darf.
Ärzte sind verpflichtet, Sterben unter Einsatz aller medizinischer Möglichkeiten hinauszuzögern. Wer will da nicht über
sein eigenes Schicksal mitentscheiden? Wer will da nicht mitreden, so lange das eigene Wort noch Bedeutung hat?

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, heute Menschen zu helfen, die vor 50 Jahren keine Chance hatten. Er
macht aber auch Angst vor Leidens- und Sterbensverlängerung. Ärzte brauchen vor jeder Behandlung, jeder
Einleitung sowie die Fortführung einer Therapie die Zustimmung des Betroffenen - solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist.

Sollte dies nicht der Fall ist, kann eine Person des eigenen Vertrauens nur dann rechtlich wirksame Entscheidungen
treffen, wenn der Behandelte sie vorher durch eine Vollmacht legitimiert hat. Das gilt für nahe Verwandte ebenso wie
für Ehepartner untereinander:
Jeder kann nur für einen anderen entscheiden, wenn eine Vollmacht erteilt wurde.


Vier Formulare sichern eine Zukunft mit eigenen Entscheidungen

Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann? Neben der
betroffenen Person sind in den meisten Fällen auch nahe stehende Menschen damit konfrontiert. Ohne Vollmacht
weiß niemand, wie man bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand reagieren soll. Ob bestimmte medizinische
Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Nur mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen und seine individuellen Wünsche für den Fall festlegen,
dass man zu einer freien Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist.

Darüber hinaus können weitere drei Schriftstücke von Bedeutung sein:

  • die Vorsorgevollmacht,
  • die Betreuungsverfügung und
  • der Notfallpass.

Die Vorsorgevollmacht dient dem Fall, dass ein Unfall, eine Behinderung oder eine Krankheit Ihnen ein
selbstbestimmtes Leben nicht mehr ermöglicht. Sie können eine oder mehrere Personen benennen, die an Ihrer Stelle
Entscheidungen treffen dürfen bzw. sollen. Sprechen Sie diese Person(en) vorher auf die Ihnen wichtige Themen an,
um sicherzustellen, dass gemeinsame Wertvorstellungen gegeben sind. Außerdem sollte die benannte Person auch
bereit sein, diese Verantwortung auf sich zu nehmen.

Die Betreuungsverfügung wird für den Fall festgelegt, dass Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu
bevollmächtigen oder den gerichtlich kontrollierten Weg bevorzugen. Sie geben richtungsweisende Verfügungen für
eine etwaige spätere Betreuung und in Bezug auf die Person eines Betreuers. Im Falle Ihrer Entscheidungs- und
Handlungsunfähigkeit wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer eingesetzt. Gemeinsam werden Ihre Verfügungen
dann berücksichtigt.

Der Notfallpass enthält alle wichtigen Angaben aus der Patientenverfügung ähnlich einer Scheckkarte und gibt Ihren
Willen im medizinischen Notfall bekannt. Es handelt sich im wesentlichen um Ihren Willen zu Reanimation,
Schmerzmedikation, Intensivmedizin sowie Organentnahme.


 

RechtSchutz

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private Versicherungen - Generation 50plus

RechtSchutz


Sicher und zuverlässig.

Immer häufiger wird aus einem kleinen Streit ein Fall für das Gericht.

Sei es die Meinungsverschiedenheit mit dem Nachbarn oder die Auseinandersetzung um den
fehlerhaften Rentenbescheid.

Gerade die Generation 50plus nimmt aktiv am gemeinschaftlichen Leben teil und ist vor solchen
Situationen nicht gefeit.


Auf Grund ihrer veränderten Lebensziele und Lebensumstände sollten Menschen ab 50 spezifische Anforderungen an
eine Rechtsschutzversicherung haben:

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • telefonische Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
  • "Anwalt auf Rädern"
  • Hilfe bei der Anwaltssuche
  • Widerspruchsverfahren in der Arbeitslosen-, Renten oder Pflegeversicherung
  • exzellenter Auslands- und Zweitwohnsitzschutz
  • Beratungsrechtsschutz bei Nachlass-Streitigkeiten
  • Rechtsbeistand bei Behandlungsfehler und Heimrecht
  • Opferrechtsschutz
  • spezieller Berufsrechtsschutz für Ruheständler
  • Falschberatung bei Kapitalanlagegeschäften

Besorgen Sie sich den optimalen Schutz in Rechtstreitigkeiten!


 

PrivatSchutz

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private Versicherungen - Generation 50plus

PrivatSchutz


Schutz gegen Ansprüche Dritter

Die Haftpflichtversicherung ist eigentlich für jeden ein absolutes Muss.

Denn wie schnell kommt durch eine Unachtsamkeit ein Dritter oder etwas aus dessen
Besitz zu Schaden und Sie sind in der Haftung.

Vor allem bei Personenschäden entstehen schnell Forderungen, die in die Tausende
gehen können. Sichern Sie sich umfassend gegen solch böse Zufälle.

 
 

Gute Haftpflichtversicherungen sollten jedoch einige Merkmale enthalten, die Ihren Schutz weiter verstärken:

  • hohe Deckungssummen (z.B. 5 oder 10 Mio. €)
  • Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Opfer-Schutz bis zu 10 Mio. €
  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • privates Hüten fremder Hunde
  • Verlust fremder Schlüssel/Codekarten
  • Gefälligkeitshandlungen/Nachbarschaftshilfe
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Mietsachschäden sogar an mobilen Gegenständen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger

Außerdem bieten Versicherer Nachlässe (z. B. 50 % auf Ihre Prämie zur Hundehalterhaftpflicht), wenn Sie beide
Versicherungen gleichzeitig abschließen.

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HausRat

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private Versicherungen - Generation 50plus

HausRat


Sicherheit für Ihr Zuhause

Hausratversicherungen gehören zu den gängigsten aller Versicherungsarten.
In jedem Haushalt sollte sie zu finden sein, sehr wohl jedoch angepasst an die persönliche
Risikosituation
.

Da die Generation 50plus von heute oftmals auf Reisen bzw. viel unterwegs ist, sollte man auf
einige Einschlüsse achten. Gute Hausratversicherungen bieten zudem Schutz bei Aufenthalten
in Krankenhäusern und Pflegeheimen.


Wir achten für Sie auf Hausratversicherungen, die die wichtigsten Qualitätsmerkmale erfüllen.

Dazu gehören üblicherweise:

  • Wertsachen bis zu 30% der Versicherungssumme
  • Bargeldschutz - an besonderen Tagen, wie z.B. Weihnachten sogar doppelt
  • einfacher Diebstahl ist mitversichert (sogar in Krankenhäusern oder Pflegeheimen)
  • weltweiter Schutz des Hausrats unterwegs - mindestens 6 Monate
  • Nutzwärmeschäden mitversichert
  • Sengschäden und Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
  • Allmählichkeitsschäden
  • Einbruchdiebstahl (auch KFZs, privaten Schiffskabinen und Schlafwagen)

Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch Glasbruch- und Elementarschäden gegen ein geringes Entgelt
mitzuversichern.


 
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  • UnfallRente
  • Unfall & Pflege

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