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Vollmachten

Vier Formulare für eine selbstbestimmte Zukunft


Regeln Sie alles, so lange Sie Ihre Entscheidungen noch selbst treffen können.

Es gibt viel Wichtiges für einen Menschen: Partner, Familie, Freunde, Glück, Wohlstand, unzählige Wünsche
- und Gesundheit. Man hat Vorstellungen davon, wie das Leben verlaufen soll, vor allem im "dritten
Lebensabschnitt": sich endlich Zeit für Hobbys zu nehmen, Orte zu besuchen, die man schon immer sehen
wollte, sich mehr der Familie und seinen Freunden zu widmen.

Sein Leben genießen zu können setzt Entscheidungen voraus. Entscheidungen, was man wann wie und wo macht.
Dabei wünschen wir uns, nie in eine Situation zu kommen, in der wir nicht mehr für uns selber entscheiden können.

Doch was ist, wenn es tatsächlich anders kommt als geplant? Wir wissen, wie schnell und unerwartet so etwas -
gewissermaßen von einem Augenblick zum anderen- passieren kann: einem Unfall oder einer Krankheit folgt
Behinderung und die zieht oft Pflegebedürftigkeit nach sich. In vielen Fällen kann eine solche Situation vorhersehbar
sein, weil es sich durch einen bestimmten Krankheitsverlauf so ergibt oder auch durch hohes Alter.

Doch wenn es plötzlich und unvorhersehbar passiert, sollte man vorher alles geregelt haben. Wer nicht möchte, dass
ein anderer über das Ob und das Wie seiner Zukunft entscheidet, der sollte sich mit seiner eigenen Vorsorge
beschäftigen.


Auch Ehepartner können füreinander nur mit Vollmacht Entscheidungen treffen

Wer nicht mehr für sich selbst sprechen kann, kann auch keinen Papierkram mehr regeln. Man kann nicht mehr
entscheiden, ob man in einem Pflegeheim oder von Angehörigen zu Hause versorgt wird oder wer an das Konto darf.
Ärzte sind verpflichtet, Sterben unter Einsatz aller medizinischer Möglichkeiten hinauszuzögern. Wer will da nicht über
sein eigenes Schicksal mitentscheiden? Wer will da nicht mitreden, so lange das eigene Wort noch Bedeutung hat?

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, heute Menschen zu helfen, die vor 50 Jahren keine Chance hatten. Er
macht aber auch Angst vor Leidens- und Sterbensverlängerung. Ärzte brauchen vor jeder Behandlung, jeder
Einleitung sowie die Fortführung einer Therapie die Zustimmung des Betroffenen - solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist.

Sollte dies nicht der Fall ist, kann eine Person des eigenen Vertrauens nur dann rechtlich wirksame Entscheidungen
treffen, wenn der Behandelte sie vorher durch eine Vollmacht legitimiert hat. Das gilt für nahe Verwandte ebenso wie
für Ehepartner untereinander:
Jeder kann nur für einen anderen entscheiden, wenn eine Vollmacht erteilt wurde.


Vier Formulare sichern eine Zukunft mit eigenen Entscheidungen

Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann? Neben der
betroffenen Person sind in den meisten Fällen auch nahe stehende Menschen damit konfrontiert. Ohne Vollmacht
weiß niemand, wie man bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand reagieren soll. Ob bestimmte medizinische
Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Nur mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen und seine individuellen Wünsche für den Fall festlegen,
dass man zu einer freien Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist.

Darüber hinaus können weitere drei Schriftstücke von Bedeutung sein:

  • die Vorsorgevollmacht,
  • die Betreuungsverfügung und
  • der Notfallpass.

Die Vorsorgevollmacht dient dem Fall, dass ein Unfall, eine Behinderung oder eine Krankheit Ihnen ein
selbstbestimmtes Leben nicht mehr ermöglicht. Sie können eine oder mehrere Personen benennen, die an Ihrer Stelle
Entscheidungen treffen dürfen bzw. sollen. Sprechen Sie diese Person(en) vorher auf die Ihnen wichtige Themen an,
um sicherzustellen, dass gemeinsame Wertvorstellungen gegeben sind. Außerdem sollte die benannte Person auch
bereit sein, diese Verantwortung auf sich zu nehmen.

Die Betreuungsverfügung wird für den Fall festgelegt, dass Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu
bevollmächtigen oder den gerichtlich kontrollierten Weg bevorzugen. Sie geben richtungsweisende Verfügungen für
eine etwaige spätere Betreuung und in Bezug auf die Person eines Betreuers. Im Falle Ihrer Entscheidungs- und
Handlungsunfähigkeit wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer eingesetzt. Gemeinsam werden Ihre Verfügungen
dann berücksichtigt.

Der Notfallpass enthält alle wichtigen Angaben aus der Patientenverfügung ähnlich einer Scheckkarte und gibt Ihren
Willen im medizinischen Notfall bekannt. Es handelt sich im wesentlichen um Ihren Willen zu Reanimation,
Schmerzmedikation, Intensivmedizin sowie Organentnahme.




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