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Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung
Kosten bei Ölunfällen
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Welche Kosten entstehen bei Ölunfällen?
Schon dann, wenn die Verseuchung des Gewässers durch auslaufendes Öl droht, treffen die zuständigen Behörden
unverzüglich die notwendigen Rettungsmaßnahmen.
Es wird das sofortige Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des verschmutzten Erdreichs angeordnet.
Darüber hinaus werden meist Sperr- und Beobachtungsbrunnen angelegt und in jedem Fall ein polizeiliches
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Umweltverschmutzung eingeleitet (was für Gewerbebetriebe ein
existenzbedrohendes Risiko darstellt und durch eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann).
Auch das Entleeren und Ausbauen des Tanks kann gefordert werden.
Gelingt es auf diese Weise, den Eintritt eines Gewässerschadens zu verhindern, haftet der Anlagenbetreiber zwar nicht
nach § 22 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Kosten für diese Rettungsmaßnahmen muss der Anlagenbetreiber
gleichwohl tragen und zwar in der Regel unabhängig vom Eintritt eines Gewässerschadens.
Nicht selten werden Ersatzansprüche von 100.000 € und mehr für den Gewässerschaden oder durch
Rettungsmaßnahmen geltend gemacht, denn die Kosten für die behördlichen Maßnahmen sind sehr hoch, weil die
Behörden verständlicherweise nicht den billigsten, sondern den sichersten und schnellsten Weg wählen. Für beide Fälle
gewährt die Öltankversicherung Schutz.


