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Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für alle Schäden, die sich in der Vertragszeit ereignen.
Auch wenn die Schadenursache vor Vertragsbeginn liegt.
Voraussetzung:
Dem Versicherungsnehmer sind bei Abschluss des Versicherungsvertrages keine derartigen Schadenursachen bekannt
und es sind noch keine Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht worden.


