private Versicherungen
Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Ausschlüsse Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
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Welche wesentlichen Ausschlüsse gibt es?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen,
- Schwammbildung,
- Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum.
Nichtversichert ist das sogenannte "Öltank-Risiko". Hierfür gibt es eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Wichtig: Risiken, die durch gewerbliche Nutzung von Haus- und Grundbesitz entstehen, können durch eine Berufs-
oder Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt werden.
Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübt, wird Versicherungsschutz für das
Risiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gewährt. Diese Mitversicherung innerhalb der Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung entfällt, wenn der
Versicherungsnehmer Teile des Grundstücks Betriebsfremden überläßt.
In diesem Falle ist der Beitrag nach dem Miet- oder Pachtwert der überlassenen Teile ohne Beachtung des
Mindestbeitrages zu berechnen.
Die Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen für Teileigentum (z.B. gewerblich genutzte Räume).
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung beinhaltet keine Betriebshaftpflicht, z.B. für Wohnungsverwaltungs-
oder Vermietungsgesellschaften. Außerdem deckt sie nicht alle Ansprüche ab, die gegen den Teileigentümer erhoben
werden können. In beiden Fällen sind separate Versicherungen für das vermietete Sondereigentum erforderlich!


