Haftpflicht
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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für alle Schäden, die sich in der Vertragszeit ereignen, auch wenn die Schadenursache
vor Vertragsbeginn liegt.
Voraussetzung:
Dem Haus- und Grundbesitzer sind bei Vertragsabschluß keine entsprechenden Schadenursachen bekannt und es sind
noch keine Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht worden.


