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Haftpflichtversicherung für Einfamilienhäuser
Der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung ist im Grundsatz auch für die Besitzer von sog. Einfamilienhäusern mit
Einliegerwohnung erforderlich. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung gelten rechtlich als Zweifamilienhäuser. Werden
aber beide Wohnungen vom Versicherungsnehmer bewohnt und sind sie weder räumlich voneinander getrennt noch
separat abgeschlossen, besteht für solche "Einfamilienhäuser" bereits Versicherungsschutz durch die
Privathaftpflichtversicherung.
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