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Umfang des Versicherungsschutzes
Mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer als
Haus- und Grundbesitzer Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen ihn in seiner Eigenschaft als Eigentümer,
Nießbraucher, Pächter, Mieter und Verwalter (auch Verwalter des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums) aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten Schadenersatzforderungen geltend
gemacht werden.
Bei Eigentümergemeinschaften sind mitversichert:
- die gesetzliche Haftung der Gemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum,
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters,
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht eines Wohnungseigentümers bei Tätigkeiten für die Gemeinschaft.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- prüft die Berechtigung von Ansprüchen gegen den Haus- und Grundbesitzer,
- wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab,
- übernimmt eine Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozeß kommt, und
- zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schaden.
Mitversichert ist/sind
- der Versicherungsnehmer als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis 100.000 €
(Wichtig: Höhe in Ihrer Police prüfen!) je Bauvorhaben; - die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der
Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlaß der Ausführung dieser
Verrichtungen erhoben werden; - Allmählichkeits und Abwässerschäden;
- WHG-Deckung für Kleingebinde, Gesamtmenge 500 l / kg (prüfen!);
- Besitz und Verwendung von selbstfahrenden Rasenmähern, Schneeräumgeräten, Arbeitsmaschinen sowie von
nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz (Go-Carts, Kleinkrafträder u. ä.)
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