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Anpassung des Prämiensatzes
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000,- € Versicherungssumme für bestehende Versicherungsverträge
- auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist (Prämiensatz)
- vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.
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