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Private Versicherungen

 Nur für Privatkunden: Informationen zu Versicherungen und Vermögensbildung
Informationen rund um Sach- und Vermögenswerte, KFZ und private Vorsorge!

Als Privatmensch besitzen Sie Sachwerte, die es nach einem Schaden wiederzubeschaffen lohnt. Und Ihr Vermögen muss gegen Verlust durch Schadenersatz oder Gerichtskosten geschützt werden. Hier erhalten Sie Informationen über alle Bereiche Ihrer persönlichen Absicherung im Schadenfall.

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil und informieren sich umfassend:
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Allsafe select Hausratversicherung

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Hausratversicherung

 

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Allsafe select Hausratversicherung
online Versicherungsvergleich
Vergleichen ist klug !

 
    

  Nehmen Sie es ruhig persönlich...

Allsafe select versicherung versicherungsvergleich 

Neue Wege gehen - ohne Risiko
die erste Sach- und Haftpflichtversicherung, die sich Ihrem Leben und Bedürfnissen anpasst!

Produkt-Highlights

Hausratversicherung

Das Leben ändert sich – Ihre Ansprüche auch.
Mit allsafe select bieten wir Ihnen, sehr geehrte Kunde, alle Vorteile einer flexiblen und individuellen Sach- und Haftpflichtversicherung. Vom Basis- bis zum Rundum-Schutz sind Ihren Wünschen keine Grenzen gesetzt.

Entscheiden Sie selbst, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich brauchen und letztlich auch bezahlen.

Produkt-Highlights

 
  • 100% Flexibilität durch modularen Aufbau der Risiken
  • Überdurchschnittlich umfangreicher Versicherungsschutz
  • Verbraucherfreundliches Bedingungswerk
  • Vorsorgeversicherung – 20% der Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht ab  650 € / m² Wohnfläche
  • Versichert sind alle Schäden, die nicht unter „Ausschlüsse“ aufgeführt sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Einzelfall ausgeschlossene Risiken gegen Mehrbeitrag mitzuversichern.

Allsafe select Hausratversicherung

Nehmen Sie den Grundschutz ...

•Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung
•Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
•Fahrraddiebstahl bis 1 % der Versicherungssumme ohne Nachtzeitklausel (abwählbar)
•Wasseraustritt aus Wasserbetten, Aquarien, Fußbodenheizung
•Wertsachen bis 30 % der Versicherungssumme
•Versicherte Kosten bis 100 % der Versicherungssumme: Aufräumungs-, Abbruch-, Schadenminderungs-, Rückreise-, Bewegungs-, Schutz- und Hotelkosten
•Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl
•Überdurchschnittliche Außenversicherung ...

  ... und entscheiden Sie persönlich,
    auf welchen Schutz Sie verzichten können.

•Fahrraddiebstahl über 1 % der Versicherungssumme
•Einfacher Diebstahl (Wäsche, Gartengeräte, -möbel, Kinderwagen, etc.)
•Kfz-Aufbruch bis 2 % der Versicherungssumme ohne Nachtzeitklausel
•Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung (inkl. Gefriergut)
•Glasbruchschäden an Mobiliar, Fenster, Türen, Cerankochfeldern, Wintergärten
•Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdfall, Erdbeben *
•Wertsachen über 30 % der Versicherungssumme

* Selbstbeteiligung

 

 

 

 

Bedingungsvergleich

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Wohngebäudeversicherung

Bedingungsvergleich

Wohngebäude-Versicherungsbedingungen im Vergleich

Thema VGB 88 VGB 62
1. Zubehör Im versicherten Gebäude befindliches oder außen angebrachtes Zubehör, sofern es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert. Weiteres Zubehör nur nach besonderer Vereinbarung, z. B. Einfriedungen, Fahnenmaste.
N i c h t versichert:
Vom Mieter auf seine Kosten beschaffte Sachen, sofern er dafür die Gefahr trägt.
Unversichert
2. Mietausfall 12 Monate; Mietausfall für gewerblich genutzte Räume kann vereinbart werden. 6 Monate
3. Versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm
Hagel generell mitversichert.
F, Lw, St, gegen Zuschlag Hagel
4. Blitz/Explosion Blitz wird mit"unmittelbarer Übergang" definiert. Explosion -> verkürzte Fassung aus AFB 87 übernommen. Keine Definition
5. Leitungswasser Versichert ist nunmehr der bestimmungswidrige Wasseraustritt aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung und Lw aus Sprinkler-/Berieselungsanlagen. Wasser aus Zu- / Ableitungsrohren, den sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgung und aus Anlagen der Warmwasser-/Dampfheizung (bestimmungswidriger Austritt).
6. Rohrbruch/Frost
an Sprinkler-/
Berieselungsanlagen
Gem. § 7 Abs. 1 c versichert. Unversichert
7. Selbstbehalt Entfällt. 40,00 € pro Sturm-Schaden je Gebäude
8. Nichtversicherte
Sachen und Schäden
Die Ausschlüsse sind jetzt in § 9 geregelt und im wesentlichen detaillierter dargestellt.

Insbesondere:
Feuer:
- die nicht versicherten Brandschäden,
- Kernenergie: nach Atomgesetz,
- Kurzschluß/Überspannung,

Leitungswasser:
- ein Vers.-Schutz, solange Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist,

Sturm:
- ausgeschlossen bleiben Laden- und Schaufensterscheiben,
- alle anderen Scheiben sind mitversichert.

9. Gefahrerhöhung Beispielhafte Darstellung von Umständen, die als Gefahrerhöhung angesehen werden können. Keine nähere Erläuterung.
10. Gleitende NW-Vers.
1914 und SGlN 79a
In § 13 sind die Regelungen der SGlN 79a eingearbeitet. Jetzt eindeutig Vers.-Wert 1914 Grundlage.
11. Neuwert, Zeitwert,
Gemeiner Wert
In Ergänzung Versicherung zum Gemeinen Wert möglich. Versicherung zum gleitenden Neuwert, Neuwert und Zeitwert möglich.
12. Mehrkosten Ersatz von Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und Wiederherstellung. Unversichert.
13. Wiederaufbau Analog zu VGB 62, jedoch darüber hinaus auch innerhalb der BR Deutschland. An derselben Stelle, ggf. angrenzende Stadt oder Gemeinde.
14. Unterversicherungs-
verzicht
Unterversicherungsverzicht (UVZ) jetzt allgemein möglich, entfällt lediglich bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen falschen Angaben des VN.
3%ige Vorsorge entfällt infolge UVZ.

UVZ wird zugestanden, wenn der Versicherungsnehmer:
- den Wert 1914 durch einen Bausachverständigen schätzen läßt;
- den NW in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt;
- Fragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Durch besondere Vereinbarung möglich. 3%ige Vorsorge.
15. Versicherte Kosten
  • Aufräumungs-/
    Abbruchkosten
  • Bewegungs-/
    Schutzkosten
  • Schadenabwendungs-/
    -minderungskosten


Bis 5 % der Vers.-Summe , multipliziert mit dem gültigen gleitenden Neuwert-Faktor.
dto.


unbegrenzt


1 % der Versicherungssumme


nur durch besondere Vereinbarung
16. Wiederversicherung
nach einem
Versicherungsfall
Entfällt Verminderung der Versicherungssumme vom Schadentag an um die Entschädigung.
nach oben
 

Bootskaskoversicherung

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Bootskaskoversicherung

 

Abschließend sei noch die Bootskaskoversicherung erwähnt, die ähnlich wie bei der KFZ-Kasko zur Komplettierung des
Versicherungsschutzes den Schaden am eigenen Boot abdeckt.


 

Deckungssummen

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Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung

Welche Deckungssummen ist nötig?

Es sollte eine der günstig erhältlichen Deckungssummen von 2.500.000 € vereinbart werden.
Die Gesamtleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der Einheits-Deckungssumme
(sog. "Maximierung").

 

Finanzplanung

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private Vermögensplanung

Finanzplanung

Diese Seite ist gerade im Aufbau

Liebe Interessentin, lieber Interessent!

Im Rahmen unserer Bemühungen, Informationen für Sie bereit zu halten und den Nutzen dieser Homepage zu verbessern, arbeiten wir gerade an diesem Thema!

In Kürze wird diese Seite für Sie im Netz stehen und viele Informationen zu diesem wichtigen Thema beinhalten.



Neben vielen Informationen und nützlichen Tipps werden Sie auch Formulare downloaden können, die es Ihnen ermöglichen, einen umfassenden Überblick über Ihre Finanz- und Vermögenssituation zu erhalten:

Nutzen Sie jetzt bereits die folgenden Formulare zur Vorbereitung auf unser Gespräch.




  • Downloadformular: "Vermögensunterlagen"

  • Aufstellung der Vermögenswerte
    (download: "Vermögensbilanz")

  • Zusammenstellung aller Kosten und Einnahmen
    (download: "Einnahmen/Ausgabenplan")


Wir danken für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder besuchen kommen.

 

Glasbruch-Versicherung

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Glasbruch-Versicherung

Glasbruch-Versicherung


Die logische Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung

Versichert werden alle zur Wohnung gehörenden Scheiben - auch aus Kunststoff - von

  • Fenstern,
  • Türen,
  • Balkonen,
  • Terrassen,
  • Wänden,
  • Wintergärten,
  • Veranden,
  • Loggien,
  • Wetterschutzvorbauten,
  • Dächern,
  • Brüstungen und
  • Duschkabinen.

Außerdem die Scheiben von

  • Bildern,
  • Schränken und
  • Vitrinen;
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegeln;
  • Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von
    • Öfen,
    • Elektro- und Gasgeräten sowie
    • die Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds oder
      der Elektrokochmulde (gegen Mehrbeitrag oder im Tarif enthalten).

Für die Versicherung ist das Ausmessen und Auflisten der einzelnen Scheiben nicht erforderlich, weil die
Glasversicherung meist in pauschaler Form angeboten wird.

Allerdings ist darauf zu achten, dass bestimmte Größen nicht überschritten werden. So gibt es Versicherer, die alle
Scheiben bis 6 qm versichern, während andere Versicherer sogar bis 8 qm in den Versicherungsschutz einschließen.
Darüber hinausgehende Scheibengrößen müssen dann insgesamt separat versichert werden.


 

Haftungsgrundlage Tierhalter

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Tierversicherung

Tierhalter-Haftpflicht


Die Haftungsgrundlage

Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische
Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").

Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich
durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das
für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn
er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn
daher kein Verschulden trifft.


 

Hund im Ausland

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Hundehalterhaftpflichtversicherung

Ist der Hund auch im Ausland versichert?

Dieser Problematik haben die Haftpflichtversicherer Rechnung getragen und im Ausland vorkommende Schadenereignisse
in den Versicherungsschutz einbezogen. Allerdings darf der Auslandsaufenthalt nicht länger als 1 Jahr dauern.

Dabei ist darauf zu achten, dass alle rechtlichen Formalitäten des Auslandsaufenthaltes erfüllt werden (z.B. Nachweis
bestimmter Impfungen).

 

im Schadensfall

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Elementarschadendeckung

Was tun im Schadensfall?

Zunächst gilt eins: einen klaren Kopf behalten.

Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadensabteilung Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsvertreter an

- sie sind dafür zuständig, Sie zu unterstützen.

Beachten Sie bei der Schadensmeldung die Frist von einer Woche nach Auftreten des Schadens.

Erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einleiten. Damit vermeiden Sie mögliche Folgeschäden und
Ärger mit der Versicherung.

Für den Beweis Ihres Schadens und um die Schadenhöhe zu dokumentieren, sollten Sie Schäden fotografieren oder
zerstörte Gegenstände aufheben, damit der Versicherer die Schadenhöhe feststellen kann. In jedem Fall Quittungen vom
Kauf der betroffenen Gegenstände vorlegen.

nach oben
 

Lebensplanung

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private Vermögensplanung

allgemeine Lebensplanung 

Wir können Sie nicht vor den Risiken des täglichen Lebens schützen, aber....

Mit dieser Animation bekommen Sie einen Überblick über wichtige und erforderliche Versicherungen und Finanzdienstleistungen. ... mehr

 

 



Konzepte Ihrer persönlichen Vermögensstrategie, Ihrer finanziellen Lebensplanung

Dabei werden die wesentlichen Bausteine Ihrer Lebenssituation geprüft, hinterfragt und in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. So will es das Gesetz. Als besondere Bausteine sehen wir
  • die Sach- und Vermögenssicherung
  • die Gesundheitsvorsorge
  • die Einkommenssicherung
  • die Altersvorsorge
  • der Vermögensaufbau
  • Immobilien und Wohnungsfinanzierung

Finanzielle Lebensplanung: Sach- und Vermögenssicherung

Die meisten Haushalte besitzen Sachvermögen in Form der eigenen Immobilie, dem Eigenheim oder der Eigentumswohnung. Darin befinden sich in meist erheblichem Umfang Werte durch Möbel, Kleidung, Schmuck, Sportgeräte und technische Geräte.
Diese können Sie durch eine Hausratversicherung mit den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Beraubung und Glasbruch vor Verlust schützen. In einigen Gebieten in Deutschland ist auch eine Elementarschadenversicherung sinnvoll, um sich vor Überschwemmung, Bergrutsch und sonstiger elementarer Ereignisse zu schützen.

Und weil es sehr aufwändig ist, alle Gegenstände zu dokumentieren und so die HausratversicherungssummeVersicherungswirtschaft eine Berechnung nach Quadratmetern Wohnfläche ausgedacht. Aufgrund jahrelanger Erfahrung wurde ein Wert zwischen 600 bis 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angenommen, um Unterversicherungsverzicht zu genießen. Das bedeutet, dass ein Versicherer keine Unterversicherung geltend machen kann, wenn diese Mindestwerte versichert werden.
Das heißt aber nicht, dass es sich nicht lohnen würde, mit einer Digitalkamera oder einem Camcorder alle Gegenstände von besonderem Wert aufzunehmen und an einem sicheren Ort zu lagern.
festzustellen, hat sich die

Für das Eigenheim, die selbst genutzte Immobilie oder die Eigentumswohnung ist schon alleine wegen der finanzierenden Bank oder Bausparkasse eine Wohngebäudeversicherung zwingende Verpflichtung. Sie schützt vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm. Aber auch Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück ist meist mitversichert sowie außen am Gebäude angebrachte Sachen oder im Erdreich auf dem Versicherungsgrundstück verlegte Zu- und Ableitungsrohre. Versichert ist immer nur das, was im Versicherungsschein steht. Dahinter verbirgt sich meist ein Deckungskonzept, das viele Positionen versichert, auch wenn man sie gar nicht braucht oder sie nicht zutreffend sind. Aber damit nicht jedes Mal alle Positionen einzeln geprüft und dokumentiert werden müssen, wird dieser Weg oft beschritten. Aber man darf nie vergessen, dass es ein pauschaler Versicherungsumfang ist und somit auch einzelne wichtige Positionen vergessen werden können.
Auch bei der Wohngebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Elementarschäden mit zu versichern. Das geht jedoch nicht in solchen Regionen, die ständig von Hochwasser oder Erdrutsche heimgesucht werden. Dazu gibt es eine Karte für Deutschland, in der diese Gebiete ausgewiesen sind (sog. ZÜRS-Prüfung). Dort bekommen Sie leider keinen Versicherungsschutz.

Für die Private Haftpflichtversicherung gilt, dass Sie nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unbegrenzt zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn Sie andere Personen oder deren Hab und Gut schädigen. Sehr kurz ausgedrückt. Und für Ihre minderjährigen Kinder haften Sie gleich mit.
Und welche Möglichkeiten es gibt, anderen einen Schaden zuzufügen, können hier nicht einmal ansatzweise erläutert werden. Aber die üblichen Verdächtigen wie Fußball spielen und durch die Fensterscheibe schießen, Fahrrad fahren und einen Fußgänger überfahren, mit dem Einkaufswagen die Breite zwischen zwei Autos unterschätzen und dadurch Lackschäden verursachen und so weiter ……

Sie haften für alles. Als Single für sich, als Papa für die Kinder und auch als Hauseigentümer oder als Eigentümer eines unterirdischen Heizöltanks. Sie haften als Sportler ebenso wie als Bauherr. Die Liste ist lang und die bereits vorhandenen Urteile ebenfalls.

Daher sollten Sie die paar Euro für eine private Haftpflichtversicherung, eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung oder eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht sparen. Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen und kein Geld haben, bleibt der oder die Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen und Sie werden Ihres (finanziellen) Lebens nicht mehr froh.

Wenn Sie sich selbst gegen derartige Mitbürger ohne private Haftpflichtversicherung schützen wollen, dann sollten Sie uns nach einer Ausfalldeckung fragen. Die zahlt nämlich Schäden, die Sie durch Dritte erleiden, die selbst keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Nicht, dass Sie denken, dass Sie jetzt nur zur Versicherung gehen und einen Schaden anmelden können, weil der Nachbar Ihren Fernseher aus Versehen auf die Fliesen hat fallen lassen. So einfach geht es denn doch nicht. Aber wie genau, das können wir Ihnen gerne sagen.

Ach ja, und dann waren da noch die deliktunfähigen Kinder, die Sie Ihr eigen nennen oder auf die Sie aufpassen und die wie die Derwische unbändig im Supermarkt hin und her rennen. Dabei stoßen sie vorzugsweise das Regal mit den teuren Videospielen um und es ist Ihnen sehr peinlich. Aber wenn Ihr Deckungskonzept der Privaten Haftpflichtversicherung auch vorsieht, Schäden durch deliktunfähige Kinder zu ersetzen, dann sind Sie gut dran.

Kommen wir zur Kraftfahrzeug-Versicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Sie dürfen gar kein Auto oder Moped bewegen, wenn Sie nicht versichert sind. Zumindest, wenn das Auto versicherungspflichtig ist und nicht vielleicht nur 25 km/h fahren darf oder nur auf dem Privatgrundstück bewegt wird. Es gibt eine Menge Ärger, wenn Sie nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nachweisen können. Doch bei der Vielzahl der Kraftfahrt-Versicherer sollten Sie unbedingt die Preise vergleichen. Meist gibt es am Ende des Jahres eine Versicherungs-Ralley um die preiswertesten Versicherer für Ihr liebstes Stück - das Auto, versteht sich. Hier können Sie im Laufe eines Jahres eine schöne Summe Geld sparen.

Wenn Sie nicht selbst vergleichen wollen, machen wir es für Sie. Kostenlos, versteht sich, denn wir möchten Sie ja gerne als Kunden gewinnen.

Und gleichzeitig prüfen wir noch, ob es sich lohnt, das Auto gegen alle möglichen Gefahren zu schützen. Wenn Ihnen jemand einen Parkgruß hinterlässt und nach einer Karambolage nicht auf Sie oder die Polizei wartet. Das kann teuer werden - auch für Sie, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Dann können Sie natürlich auch unachtsam beim Rückwärts einparken gegen einen Poller fahren und sich das ganze Hinterteil demolieren. Dann sieht es nicht mehr so schick aus wie jetzt. Natürlich gilt dieser so genannte Vollkasko-Schutz oder die Vollversicherung auch dann, wenn der Unfallgegner gar keine Versicherung hat oder Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. Dumm gelaufen, aber man hat ja nicht immer Recht, auch wenn man es gerne hätte.

Für Ihre Marderbisse, Ihren Glasbruchschaden oder den bei Sturm umgestürzten Baum, das vor Ihre Front gelaufene Reh oder wenn es unter der Motorhaube brenzlig riecht, ist die Teilkasko-Versicherung, auch TeilversicherungSelbstbeteiligung und ist in der Regel preiswert zu haben. Manchmal aber auch nicht, denn manche Autos werden häufiger gestohlen als andere und auch Fahrzeug-Diebstahl ist mitversichert. Daher unterscheiden sich auch hier die Preise deutlich und wir prüfen für Sie die Preise über Vergleichsprogramme von Kfz-Prämien. genannt, für Sie da. Die hat meist eine geringe oder gar keine

Und wenn es am Lenkrad Streit gibt und man sich vor einem Richter wieder sehen sollte, so hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung. Die einzelnen Möglichkeiten aufzulisten, die es gibt, würde den Rahmen hier sprengen. Aber die Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung ist wohl die bekannteste Form im privaten Rechtsschutz. Bekannt ist auch der Fahrer-Rechtsschutz, wenn Sie gar kein Auto besitzen, weil Sie z. B. einen Firmenwagen fahren. Als Mieter sind Sie ebenso in einer komfortablen finanziellen Situation wie als Grundbesitzer, denn finanzielle Gefahren lauern überall. Und damit Ihnen niemand über Gebühr das Geld aus der Tasche lockt, können Sie sich entscheiden: Selbst zahlen oder versichern.

Selbst zahlen oder versichern gilt übrigens auch für alle Versicherungen, sofern Sie nicht zum Abschluss verpflichtet sind (z. B. Kraftfahrzeug-Versicherung) oder der Kreditgeber dies fordert (Wohngebäudeversicherung, gewerbliche Gebäudeversicherung, Restschuld-Versicherung etc.)

Bis hierher habe ich nur die Privaten Sach- und Vermögensversicherungen angeschnitten. Diese Information ersetzt natürlich kein persönliches Gespräch und soll nur die Risiken anreißen, denen Sie jeden Tag ausgesetzt sind.
Daher wollen wir mit Ihnen nur die Risiken besprechen, die tatsächlich auf Sie zukommen können und die individuell auf Sie zutreffen. Damit haben wir schon eine Menge zu tun.

Entscheiden Sie bei weiteren Fragen, ob Sie eine telefonische Information, eine Online-Beratung oder ein persönliches Gespräch wünschen.

Zur Kontaktaufnahme klicken Sie bitte HIER

 

Lehrer und Erzieher

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Berufshaftpflicht-Versicherung

Schutz für Lehrer und Erzieher

Um diesen Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich für Pädagogen, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine
entsprechende Berufshaftpflicht abzuschließen. Sie schützt Angehörige dieser Berufsgruppe, also zum Beispiel auch
Erzieher und Universitäts-Dozenten, vor Schadenersatzansprüchen aufgrund fahrlässigen Verhaltens. Abgedeckt sind zum
Beispiel auch Schäden am Eigentum bis hin zum Verlust der Schlüssel einer pädagogischen Einrichtung.

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, etwa anlässlich
einer Klassenfahrt.

Die Zeitschrift Finanz-Test (1/2003) rät den Versicherten darauf zu achten, dass die Deckungssumme einer
Berufshaftpflichtversicherung bei mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegt. Bei manchen
Versicherern beträgt die Versicherungssumme je Schadensfall sogar pauschal zehn Millionen Euro für Personen- und
Sachschäden.


 

Selbstbeteiligung (SB)

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Rechtsschutzversicherung
  • Selbstbeteiligung (SB)

    Die Selbstbeteiliung differiert von 0,-- Euro bis 300,-- Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.
nach oben
 

Vereinshaftpflicht

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Vereinshaftpflichtversicherung

Vereinshaftpflicht

Auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit haften Sie mit Ihrem Privatvermögen

Wenn Sie für einen Verein ehrenamtlich in verantwortlicher Position tätig sind, dann reicht die Privat-
Haftpflichtversicherung
nicht aus. Denn für Schäden, die im Rahmen einer verantwortlichen Vereinstätigkeit angerichtet werden, haften Sie auch mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Und das kann schnell teuer werden.

Auch ein Haftpflichtschaden im Rahmen der Vereinstätigkeit kann Schadenersatz in Millionenhöhe kosten.

Kleinere Unglücke könnten von den betroffenen Mitgliedern vielleicht noch selbst geregelt und bezahlt werden.
Aber bei größeren Sachschäden oder bei Schäden, bei denen auch Personen verletzt werden, sind die Forderungen oft
so hoch,dass Sie daran Ihr Leben lang abbezahlen. Bereits bei einem komplizierten Beinbruch können Kosten schon über
25.000 EUR auf Sie zukommen: Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Arztkosten, Lohnfortzahlung.

Zusätzlich zu einer Privat-Haftpflichtversicherung sichert eine Vereins-Haftpflichtversicherung das Haftpflichtrisiko aus dem
Ehrenamt für die Vereinsmitglieder ab und übernimmt Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ohne eine Privat- und Vereins-Haftpflichtversicherung müsste das einzelne Mitglied alles aus eigener Tasche bezahlen.

Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!

 

Verkehrsopferhilfe

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Kfz-Versicherung

Verkehrsopferhilfe

Wenn der Schädiger keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hat und somit kein Versicherer für den Schaden aufkommt, der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich den Schaden verursacht hat, wenn der Schädiger nicht bekannt ist (Fahrerflucht) oder der zur Leistung verpflichtete Versicherer zahlungsunfähig ist, dann bleiben die Opfer trotzdem nicht auf ihrem Schaden sitzen.

Die Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg tritt in engen Grenzen an die Stelle des Schädigers, allerdings nur bis zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

Wichtig ist, dass die Ansprüche weder beim Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs oder im System der Grünen Karte im Ausland durchsetzbar sind.

Ebenso zahlt der Entschädigungsfonds nicht, wenn die Sozialversicherung einspringt.

Als weitere Einschränkungen gelten:

  • Kein Ersatz am eigenen Wagen bei Fahrerflucht des Schädigers;
  • alle weiteren Schäden werden nur erstattet, sofern der Schaden größer als 500 € ist;
  • Schmerzensgeld nur bei schwersten Verletzungen.
 

Vermögenschaden

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Private Haftpflichtrisiken

Vermögenschaden

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn es sich nicht um den Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens handelt. Ist er die Folge eines Personen- oder Sachschadens, so liegt ein "unechter Vermögensschaden" vor, der bereits durch die Personen- bzw. Sachschaden-Deckungssumme miterfasst ist.

Die in den Privatrisiken mitversicherte Vermögensschadendeckung (Ausnahme: Jagd-Haftpflichtversicherung) bietet - aufgrund einer Vielzahl von Ausschlüssen - nur geringfügigen Versicherungsschutz.

Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist abhängig von der vereinbarten Pauschaldeckungssumme für Personen- und Sachschäden und darüber hinaus je Versicherer unterschiedlich. Nur bei der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wird im Rahmen der PHV das Berufs-/Diensthaftpflichtrisiko von Richtern, Beamten, Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst mitversichert, so gilt für das Berufsrisiko eine besondere Vermögensschadendeckung von z.B. 25.000 €, die inhaltlich weit über die konventionelle Deckung hinausgeht und bei den meisten Versicherern nicht enthalten ist.

Die Vereinbarung einer höheren Vermögensschaden-Deckungssumme ist bei Mitversicherung innerhalb der Berufs-/Diensthaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht möglich. Dies kann nur über eine gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und somit als eigenständiger Vertrag versichert werden.

 

Versicherungsprämie Haus- & Grundstückshafpflicht

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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wie wird die Versicherungsprämie ermittelt?

Die Höhe des Jahresbeitrags ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Einnahmen
- also dem Bruttojahresmietwert oder dem Bruttojahrespachtwert - und wird je angefangene 1.000 € berechnet.
Dieser Wert ergibt sich aus der Summe der Mietwerte aller vorhandenen Wohnungen, Flächen, Räumen (auch eigener,
unbenutzter oder nicht zu Wohnzwecken bestimmter Zimmer) und Garagen sowie aus den Nebenkosten (z. B. Lift,
Treppenreinigung, Antenne), nicht jedoch den Heizkosten.

Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gilt als Bruttojahresmietwert die Summe der Mietwerte aller
vorhandenen Wohnungen sowie der nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räume.

Gelegentlich wird aber auch eine Berechnung nach Wohneinheiten vorgenommen
- insbesondere bei Wohnungsgenossenschaften.

 

Vorsorgeversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Vorsorgeversicherung bei neuen Tieren

Für neu entstehende Haftpflichtrisiken besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres
Privathaftpflichtversicherungsvertrages (und bestimmter anderer Haftpflichtverträge) vorläufiger Versicherungsschutz.
Ihr neuer Hund wäre also zunächst mitversichert.

Da sich dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung nicht nur auf Tiere bezieht, sondern für fast alle später
hinzukommenden neuen Haftpflichtrisiken, es aber auch hier Ausnahmen gibt, ist in jedem Falle der Rat des Versicherungsmaklers einzuholen.


 

Vorsorgevollmacht

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Generation 50plus

Vorsorgevollmacht

 
Wer seine eigenen Rechtsgeschäfte nicht mehr ausüben kann, braucht einen gesetzlichen Vertreter,
der für ihn handelt. Was bei Kindern selbstverständlich ist, wird bei Volljährigen zum Problem, sofern
nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt wurde. Die Vorsorge berechtigt bzw. verpflichtet (gem. §1901 a
BGB) den Bevollmächtigten zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur
generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) für den Vollmachtgeber. Eine umfassende
Vorsorgevollmacht soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das
Vormundschaftsgericht vermeiden.

Ist kein Betreuer im Besitz einer Vollmacht, wird eine geeignete Person vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Kann jedoch ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln, so ist nach dem Willen des Gesetzgebers kein
gerichtlicher Betreuer erforderlich (§ 1896 BGB). Vor diesem Hintergrund spricht man in der Rechtspraxis auch von
einer Vorsorgevollmacht, die ein Bevollmächtigter vorlegen muss, will er für eine betreute Person Rechtsgeschäfte
erledigen.

Die Vorsorgevollmacht hat einen vorsorgenden Charakter und soll nicht erst unter dem Druck des Ernstfalles erteilt
werden, sondern frühzeitig auf Grund reiflicher Überlegung. Sie wird sofort wirksam, tritt aber erst in Kraft, wenn der
Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst ganz oder teilweise wahrnehmen kann. Er kann
den Umfang der Vollmacht frei bestimmen, doch empfiehlt sich eine umfassende Bevollmächtigung, um alle denkbaren
Angelegenheiten erledigen zu können.

In den meisten Fällen wird die Regelung vermögensrechtlicher und persönlicher Angelegenheiten vorgenommen.
Dabei ist es besonders wichtig, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten seine Wünsche und Vorstellungen so
detailliert wie möglich mitteilt.

Bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich beispielsweise um Grundstücke, Miethäuser oder finanzielle
Fragen. Es können jedoch auch Verbindlichkeiten eingegangen oder gegenüber Gerichten, Behörden und öffentlichen
Stellen gehandelt werden.

Bei persönlichen Angelegenheiten kann es sich um Erklärungen in Bezug auf die Gesundheit (z. B. Einwilligung in eine
ärztliche Behandlung, Fragen der Pflege bei Gebrechlichkeit) handeln oder um Entscheidungen über Freiheit
entziehende Maßnahmen wie die Anbringung von Bettgittern oder Gurten. Auch Aufenthalte und Unterbringung in
Pflegeheime können über eine Vorsorgevollmacht bestimmt werden. Sie berechtigt zudem, Krankenunterlagen
einzusehen sowie alle Informationen durch behandelnde Ärzte einzuholen.

Besonders wichtig ist die Regelung der letzten Lebensphase, die auch Richtlinie für das spätere Handeln des
Bevollmächtigten bedeuten.

Weil es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt, sollten nur Personen des besonderen Vertrauens
eingesetzt werden, die zudem auch in der Lage sind, die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

Gerade bei der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte eigenverantwortlich tätig und grundsätzlich nicht durch das
Gericht überwacht. Wegen der besonderen und nicht leicht zu erledigenden Aufgabe sollte die oder der
Bevollmächtigte vorher befragt werden, ob er diese Aufgabe übernehmen möchte.

Aus diesem Grund sind es meist Familienangehörige oder enge Freunde, die sich allein oder als Gruppe zur Verfügung
stellen. Ein enger persönlicher Kontakt empfiehlt sich, um die Wünsche und den Willen des Vollmachtgebers zu
erkennen und die Handlungen des bzw. der Bevollmächtigten zu leiten.


 

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

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SchwachPerfekt 
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • Schäden am eigenen Bauwerk,
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sache.

Nicht versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch:

  • Einwirkung von Temperatur,
  • Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit oder Niederschläge (zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub),
  • Abwässer,
  • Senkung von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Bauwerkes oder eines Teils von diesem),
  • Erdrutschungen,
  • Erschütterungen infolge Rammarbeiten,
  • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer,
  • Veränderung der Grundwasserverhältnisse.
 

Aufgaben der Haftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?

Bei wohl keiner anderen privaten Versicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten
Haftpflichtversicherung
.

Gern wird die Privathaftpflichtversicherung auch Familienhaftpflicht genannt; denn sie schützt nicht nur den
Versicherungsnehmer. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Ehegatten und der minderjährigen Kinder,
soweit diese noch nicht verheiratet sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die leiblichen Kinder oder um
Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.

In diesem Zusammenhang hat der Haftpflichtversicherer drei Pflichten:

  • Er prüft die Schadenersatzpflicht des Versicherten,
  • er leistet bei Berechtigung Schadenersatz,
  • er wehrt unberechtigte und unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum
    Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
    Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.

Übrigens zahlt der Haftpflichtversicherer entgegen weit verbreiteter Ansicht auch dann, wenn der Schaden grob
fahrlässig
herbeigeführt worden ist.

 

Deckungssummen

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SchwachPerfekt 
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Welche Deckungssummen braucht der Bauherr?

Die Standarddeckungssummen betragen 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Vereinbarung höherer Deckungssummen ist möglich.

Die Gesamtleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres betragen das Doppelte der Deckungssummen.

 

Fahrrad-Diebstahl

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SchwachPerfekt 
Hausratversicherung

Fahrrad-Diebstahl

Gesonderte Vereinbarung erforderlich!

Fahrradklau ist mit Abstand der größte Schadensbereich der Hausratversicherung
- vor allem in den "Ober-Klauzonen" Hamburg und Berlin.
Und das, obwohl ein gestohlenes Bike nur noch selten von der Hausratversicherung ersetzt wird:
wenn in eine abgeschlossene Garage oder einen verschlossenen Keller eingebrochen wird,
nicht jedoch, wenn es aus dem Gemeinschaftskeller geklaut oder vom Fahrradständer
geschweißt wird.

Für solche Fälle, die die Regel sind, braucht man eine gesonderte Police.
Die wenigen Spezialanbieter, die meist über Fahrrad-Klubs einzelne Räder mit ihrem Neuwert versicherten,
haben weitgehend aufgegeben - wegen großer Verluste. Mittlerweile gibt es fast nur noch Angebote mit hoher
Selbstbeteiligung und mit Entschädigungen nach dem Zeitwert (je nach Alter des Fahrrads).

 

Familie AG

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private Vermögensplanung

Familie AG

Diese Seite ist gerade im Aufbau

Liebe Interessentin, lieber Interessent!

Im Rahmen unserer Bemühungen, Informationen für Sie bereit zu halten und den Nutzen dieser Homepage zu verbessern, arbeiten wir gerade an diesem Thema!

In Kürze wird diese Seite für Sie im Netz stehen und viele Informationen zu diesem wichtigen Thema beinhalten.



Neben vielen Informationen und nützlichen Tipps werden Sie auch Formulare downloaden können, die es Ihnen ermöglichen, einen umfassenden Überblick über Ihre Finanz- und Vermögenssituation zu erhalten:

Nutzen Sie jetzt bereits die folgenden Formulare zur Vorbereitung auf unser Gespräch.




  • Downloadformular: "Vermögensunterlagen"

  • Aufstellung der Vermögenswerte
    (download: "Vermögensbilanz")
  •  

  • Zusammenstellung aller Kosten und Einnahmen
    (download: "Einnahmen/Ausgabenplan")


Wir danken für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder besuchen kommen.
 

Geltungsbereich

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Rechtsschutzversicherung
  • Geltungsbereich

    Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.

    Allerdings wird die "unbegrenzte Höhe" des Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:

    • Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko),
    • auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira
    • Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.

    Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich niedriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.

 

Grundsätze

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Elementarschadendeckung

Elementarschadendeckung

Wichtig ist, dass die Folgen von Hochwasser nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung bzw.
einer gewerblichen Versicherung abgedeckt sind, sondern eben nur durch die genannte Elementarschaden-
Versicherung
.

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Keine Einzelpolice für Elementarschäden

    Elementarschaden-Deckungen werden nur im Paket mit Hausrat- und Wohngebäude oder als Ergänzung zu
    einer gewerblichen Police angeboten.

    Kunden müssen sich in der Regel an den Schäden durch eine Selbstbeteiligung von ein bis zehn Promille der
    Gesamtversicherungssumme beteiligen. Dabei gilt meist eine Mindestbeteiligung ab etwa 250 €. Auch nach
    oben ist das Risiko meist bis ca. 5.000 € begrenzt.
    Es gilt in jedem Fall, was in der Police steht!

  • DDR-Verträge gelten weiter

    In den alten DDR-Police, die später von der Allianz-Versicherung übernommen wurden, waren
    Hochwasserschäden noch automatisch mitversichert. Allerdings nur dann, wenn Versicherungsnehmer in
    Ostdeutschland ihre DDR-Hausratversicherung fortgeschrieben haben.
    Neuabschlüsse sind aber seit langer Zeit nicht mehr möglich.
    In der Wohngebäudeversicherung wird ab einem Zeitwert von 40 % des Wiederaufbauwertes grundsätzlich
    nur der Zeitwert entschädigt.
    Im Rahmen der Hausratversicherung gilt: bei weniger als 1/5 seines Neuwertes wird ebenfalls der Zeitwert
    ersetzt.

  • Kraftfahrzeuge

    Wer sein Kraftfahrzeug oder seinen Anhänger im Wasser wiederfindet, kann ebenso wie bei Hagelschäden
    seiner Teilkasko-Versicherung die entstandenen Schäden melden. Höchstgrenze für die Ersatzleistung ist
    grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
    Bei Teilschäden (z. B. Lackierung oder zerstörte Batterien) können Abzüge "neu für alt" vorgenommen
    werden. Einen Höherstufungsschaden wie in der Vollkasko-Versicherung gibt es hierbei jedoch nicht.

    Innerhalb der Vollkasko-Versicherung ist die Teilkasko-Versicherung enthalten.
    Daher können auch Vollkasko-Versicherte ohne Rabattverlust Schäden aus Elementarschäden ihrer
    Versicherung melden.

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist selbstverständlich, dass auch eine Kasko-Police besteht.

    Wer jedoch sein Fahrzeug trotz Polizeiwarnung in ein Überschwemmungs-Gefahrengebiet hineinsteuert, kann
    selbst mit einer Kasko-Police auf seinen Kosten sitzen bleiben. Hier wird in den meisten Fällen grobe
    Fahrlässigkeit unterstellt und deshalb die Zahlung verweigert.

 

Tiere welche Versicherung?

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Tierversicherung

Welche Tiere fallen unter welche Versicherung?

Hunde, Pferde, Ponys und Esel

Für diese Gruppe ist eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner

Wenn diese Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten
werden, ist ebenfalls eine prämienpflichtige Versicherung erforderlich. Ist dies nicht
der Fall, so fallen diese Tiere in den Deckungsbereich der
Privathaftpflichtversicherung.

Ebenfalls in die Privathaftpflichtversicherung fällt die folgende Tiergruppe:

Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene
Tiere.

Sollten Sie eine Tierart in keiner der drei erwähnten Gruppen wiederfinden, klärt Ihr Versicherungsmakler, in welche
Versicherungsart selbige einzuordnen ist. Gute Versicherer schließen gewisse Tiere auch prämienfrei oder gegen Zuschlag
in die Privathaftpflichtversicherung mit ein.

 

Verjährung

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Kfz-Versicherung

Verjährung

Grundsätzlich gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist gegenüber dem Schädiger. Andere Verjährungsfristen (u. U. unbegrenzt) gibt es, sind jedoch im einzelnen mit Rechtsanwälten abzusprechen.

 

versicherte Personen

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Benutzerbewertung: / 2
SchwachPerfekt 
Private Haftpflichtrisiken

Wer wird geschützt?

Mit unter den Versicherungsschutz fallen
- je nach Art der Haftpflichtversicherung - auch andere Personen. So zum Beispiel:

  • in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte, die minderjährigen und die noch in der Ausbildung befindlichen
    volljährigen Kinder;
  • in der Betriebs-Haftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei ihrer Arbeit;
  • in der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung der Hausmeister bei seiner Tätigkeit. Man nennt diese Personen
    "Mitversicherte". Wird der Schaden durch sie verursacht, haben sie in gleichem Umfang Versicherungsschutz wie
    der Versicherungsnehmer selbst.
 

Vollmachten

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Generation 50plus

Vollmachten

Vier Formulare für eine selbstbestimmte Zukunft


Regeln Sie alles, so lange Sie Ihre Entscheidungen noch selbst treffen können.

Es gibt viel Wichtiges für einen Menschen: Partner, Familie, Freunde, Glück, Wohlstand, unzählige Wünsche
- und Gesundheit. Man hat Vorstellungen davon, wie das Leben verlaufen soll, vor allem im "dritten
Lebensabschnitt": sich endlich Zeit für Hobbys zu nehmen, Orte zu besuchen, die man schon immer sehen
wollte, sich mehr der Familie und seinen Freunden zu widmen.

Sein Leben genießen zu können setzt Entscheidungen voraus. Entscheidungen, was man wann wie und wo macht.
Dabei wünschen wir uns, nie in eine Situation zu kommen, in der wir nicht mehr für uns selber entscheiden können.

Doch was ist, wenn es tatsächlich anders kommt als geplant? Wir wissen, wie schnell und unerwartet so etwas -
gewissermaßen von einem Augenblick zum anderen- passieren kann: einem Unfall oder einer Krankheit folgt
Behinderung und die zieht oft Pflegebedürftigkeit nach sich. In vielen Fällen kann eine solche Situation vorhersehbar
sein, weil es sich durch einen bestimmten Krankheitsverlauf so ergibt oder auch durch hohes Alter.

Doch wenn es plötzlich und unvorhersehbar passiert, sollte man vorher alles geregelt haben. Wer nicht möchte, dass
ein anderer über das Ob und das Wie seiner Zukunft entscheidet, der sollte sich mit seiner eigenen Vorsorge
beschäftigen.


Auch Ehepartner können füreinander nur mit Vollmacht Entscheidungen treffen

Wer nicht mehr für sich selbst sprechen kann, kann auch keinen Papierkram mehr regeln. Man kann nicht mehr
entscheiden, ob man in einem Pflegeheim oder von Angehörigen zu Hause versorgt wird oder wer an das Konto darf.
Ärzte sind verpflichtet, Sterben unter Einsatz aller medizinischer Möglichkeiten hinauszuzögern. Wer will da nicht über
sein eigenes Schicksal mitentscheiden? Wer will da nicht mitreden, so lange das eigene Wort noch Bedeutung hat?

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, heute Menschen zu helfen, die vor 50 Jahren keine Chance hatten. Er
macht aber auch Angst vor Leidens- und Sterbensverlängerung. Ärzte brauchen vor jeder Behandlung, jeder
Einleitung sowie die Fortführung einer Therapie die Zustimmung des Betroffenen - solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist.

Sollte dies nicht der Fall ist, kann eine Person des eigenen Vertrauens nur dann rechtlich wirksame Entscheidungen
treffen, wenn der Behandelte sie vorher durch eine Vollmacht legitimiert hat. Das gilt für nahe Verwandte ebenso wie
für Ehepartner untereinander:
Jeder kann nur für einen anderen entscheiden, wenn eine Vollmacht erteilt wurde.


Vier Formulare sichern eine Zukunft mit eigenen Entscheidungen

Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann? Neben der
betroffenen Person sind in den meisten Fällen auch nahe stehende Menschen damit konfrontiert. Ohne Vollmacht
weiß niemand, wie man bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand reagieren soll. Ob bestimmte medizinische
Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Nur mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen und seine individuellen Wünsche für den Fall festlegen,
dass man zu einer freien Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist.

Darüber hinaus können weitere drei Schriftstücke von Bedeutung sein:

  • die Vorsorgevollmacht,
  • die Betreuungsverfügung und
  • der Notfallpass.

Die Vorsorgevollmacht dient dem Fall, dass ein Unfall, eine Behinderung oder eine Krankheit Ihnen ein
selbstbestimmtes Leben nicht mehr ermöglicht. Sie können eine oder mehrere Personen benennen, die an Ihrer Stelle
Entscheidungen treffen dürfen bzw. sollen. Sprechen Sie diese Person(en) vorher auf die Ihnen wichtige Themen an,
um sicherzustellen, dass gemeinsame Wertvorstellungen gegeben sind. Außerdem sollte die benannte Person auch
bereit sein, diese Verantwortung auf sich zu nehmen.

Die Betreuungsverfügung wird für den Fall festgelegt, dass Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu
bevollmächtigen oder den gerichtlich kontrollierten Weg bevorzugen. Sie geben richtungsweisende Verfügungen für
eine etwaige spätere Betreuung und in Bezug auf die Person eines Betreuers. Im Falle Ihrer Entscheidungs- und
Handlungsunfähigkeit wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer eingesetzt. Gemeinsam werden Ihre Verfügungen
dann berücksichtigt.

Der Notfallpass enthält alle wichtigen Angaben aus der Patientenverfügung ähnlich einer Scheckkarte und gibt Ihren
Willen im medizinischen Notfall bekannt. Es handelt sich im wesentlichen um Ihren Willen zu Reanimation,
Schmerzmedikation, Intensivmedizin sowie Organentnahme.


 

Vorsicht beim Anmieten

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Vorsicht beim Anmieten

Sofern Sie sich allerdings ein Motorboot oder ein Segelboot mit Motor anmieten, besteht kein Schutz durch die
Privathaftpflichtversicherung. Um nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden, sollte sich der Mieter vom Vermieter
bestätigen lassen, dass dieser eine Sportboothaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, durch welche die persönliche
gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.

 
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  • Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung
  • Voraussetzungen der Haftpflicht
  • Gebündelte Versicherung
  • Gewässerschadenrisiko für Sportboote
  • Haftungshöhe
  • Kosten bei Ölunfällen
  • PrivatSchutz
  • Schmerzensgeld und Rente
  • Sturm-Versicherung
  • Vermögensplanung
  • Versicherungsschutz
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  • Architekt oder Unternehmer
  • Auslandsdeckung
  • Beginn Haus- & Grundstückshaftpflichversicherung
  • Checkliste für die Privathaftpflichtversicherung
  • Haftung der Lieferanten
  • HausRat
  • Nicht alle werden versichert
  • Schadenersatzansprüche bei Personenschäden
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