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Deckungssummen

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private Versicherungen - Kfz-Versicherung
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Deckungssummen

Durch eine Verordnung des Bundesjustizministeriums der Justiz wurden die Mindestdeckungssummen in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Juli 1997 erhöht und an die geänderten wirtschaftlichen
Verhältnisse angepasst.

Die Mindestdeckungssummen betragen:

2,5 Mio. € für Personenschäden,
7,5 Mio. € bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen,
0,5 Mio. € für Sachschäden sowie
50.000 € für sonstige Vermögensschäden.

Die neuen Beträge helfen, auch einen schweren gesundheitlichen Dauerschaden mit einem Schmerzensgeldanspruch
abzusichern. Und sie sollen Teilnehmer am Straßenverkehr auch für die Zukunft davor schützen, nach schweren Unfällen
in eine finanzielle und soziale Notlage zu geraten.

Die erhöhten Mindestdeckungssummen sind außerdem auch für die Leistung der Verkehrsopferhilfe e.V., für die grüne
Versicherungskarte und für jenen Versicherungschutz maßgebend, den nach Deutschland einreisende ausländische
Kraftfahrzeuge vorweisen müssen.



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