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Kfz-Haftpflichtversicherung

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private Versicherungen - Kfz-Versicherung
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Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Einführung

Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss
einer Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vor. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren
und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen; zudem gewährleistet sie, dass das
Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist.
Trotzdem aber bleibt eine Kaskoversicherung sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der
Haftpflicht nicht abgedeckt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den
Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind
der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert.

Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem
Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem
Fahrzeug.

War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer.



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