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Krad-Haftpflichtversicherung
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Krad-(KFZ-)Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftrad zwingend vor. Sie springt ein, wenn mit dem Motorrad, dem Mofa, dem Roller oder jedem anderen versicherungspflichtigen Zweirad Personen- oder Sachschäden verursacht werden.
Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen. Zudem gewährleistet sie, dass das Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist.
Trotzdem aber bleibt eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der Haftpflicht nicht abgedeckt werden. Welcher Versicherer diese Deckung übernimmt, klären wir gerne für Sie.
Die Kraftrad-(Kfz-)Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer des Krades bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert.
Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem Motorrad.
War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer.


