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Kraftfahrt-Haftpflicht
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines
Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der
Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.
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