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Kündigungsfristen

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private Versicherungen - Kfz-Versicherung
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Kündigungsfristen

Formen der Vertragskündigung

Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar

  • aufgrund eines Fahrzeugswechsels, oder
  • Abmeldung eines Fahrzeuges.

Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.12./ 01.01. eines jeden Jahres ''ordentlich'' zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.

Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.

Außerdem sollte bei Verträgen, die weniger als 1 Jahr bestehen berücksichtigt werden, dass in der Regel nach dem sogenannten ''Kurztarif'' abgerechnet wird. Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über die Folgen einer Kündigung bei einem Kurzfristvertrag.

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