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Mallorca-Police

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private Versicherungen - Kfz-Versicherung
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Mietwagen über ''Mallorca-Police'' versichern

Wer sich im Ausland ein Auto mietet, sollte vorher überprüfen, ob seine Versicherung zu Hause die ''Mallorca-Police''
enthält.
Denn ein Unfall mit dem Mietwagen kann den Urlaub zum finanziellen Alptraum werden lassen, weil die Auslands-
Deckung der Policen oft nicht ausreicht. Das ist vor allem bei Personen- oder Auffahrunfällen sehr wichtig, weil hier die Schadenssummen enorm sein können.
Verschiedene Kraftfahrtversicherungen verfügen automatisch und beitragsfrei über den Schutz der Mallorca-Police.

Sie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges, und zwar in allen
Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen. So haben viele deutsche KFZ-Versicherer die Police in den letzten Jahren in ihre Verträge integriert.
Prüfen Sie daher vor Urlaubsbeginn Ihre Versicherungsunterlagen oder informieren Sie sich telefonisch bei uns. Ist die Mallorca-Police nicht integriert, kann man sie für wenig Zusatzbeitrag nachversichern.

Am Urlaubsort ungetrübt Mobilität genießen

Mit einem Mietfahrzeug können Sie Land und Leute ''erfahren''. Vor allem im südeuropäischen Ausland ist dabei jedoch Vorsicht geboten. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die
vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden aber leider oftmals viel zu gering und liegen weit unter denen in Deutschland.
Verursacht zum Beispiel ein deutscher Urlauber in Portugal mit seinem Mietwagen einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro bei einer Deckungssumme von lediglich 100.000 Euro, müsste er den Restbetrag in Höhe
von 50.000 Euro selbst tragen.
So liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen pro Person z. B. in Spanien bei 336.566 Euro, in der Türkei sogar nur bei 17.031 Euro. Verursachen Sie nun mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann Sie dieser Schaden, der rasch Millionenhöhe erreichen kann, finanziell ruinieren.
Die Gesamtversicherungssumme in Deutschland für Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst überlicherweise 50 Mio. Euro, Personenschäden sind dabei je Person in der Regel auf acht Millionen Euro beschränkt.

Wir schließen für Sie die Lücke im Versicherungsschutz

Aus den oben genannten Gründen sollte jede KFZ-Police als ''Europa-Deckung'' eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland beinhalten.
Wir vermitteln Ihnen den fehlenden Schutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus .
Selbstverständlich gilt dieser Schutz auch für den Ehepartner bzw. Lebensgefährten.


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