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Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall?

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private Versicherungen - Kfz-Versicherung
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Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs hat der Geschädigte im Rahmen des Schadenersatzes das Recht, sich für die "normale" Nutzung einen Ersatzwagen zu nehmen. Fährt der Geschädigte aber während dieser Zeit in den Urlaub, so sollte er sich unbedingt mit dem Versicherer in Verbindung setzen, ob dieser die Kosten tragen wird.

In jedem Falle ist es für den Geschädigte empfehlenswert, mit der Versicherung des Schädigers Kontakt aufnehmen, um ggf. die Höhe der Zuzahlung zu erfahren, die er unter Umständen zu entrichten hat. Beispielsweise verzichten die Versicherer auf Abzüge, wenn der Geschädigte ein kleineres Fahrzeug als das anmietet, welches er selber fährt. Oder wenn er bestimmte Verleihfirmen nutzt, mit denen der Versicherer ein Abkommen unterhält.

Achtung:
Wenn Sie an einem Unfall eine Teilschuld haben, so müssen Sie auch am Leihwagen denselben Anteil zusätzlich übernehmen, den Sie Schuld an dem Unfall tragen. Daher sollten Sie in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen, damit Ihnen unliebsame Überraschungen erspart bleiben.

Alternativ kann der Geschädigte für die Reparaturzeit eine Nutzungsausfallentschädigung fordern, die für jedes Fahrzeug individuell festgelegt wurde. Gerade dann, wenn Sie die Strecken auch mit der Bahn oder dem Fahrrad bewältigen können, bleibt Ihnen am Ende des Schaden womöglich noch "Bares" übrig.



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