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Mietwagen im Ausland

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Mietwagen im Ausland

Vorsicht Risiko:

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen
Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung
- eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige
Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden.

Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen:
Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des
Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren.
Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police".
Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen
Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.

Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis!



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