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Sachverständigengutachten
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben und der Schaden an Ihrem Fahrzeug höher als ca. 1.000 € ist, dann können Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl suchen, der Ihr Fahrzeug besichtigt. Dieses Recht steht Ihnen zu; Sie müssen also nicht erst die gegnerische Versicherung um Erlaubnis fragen.
Achtung: Bei Kasko-Schäden hat ausschließlich der Versicherer das Entscheidungsrecht, ob ein Sachverständiger beauftragt wird oder nicht.
Die Kosten in einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung. Prüfen Sie aber sorgfältig, ob Sie wirklich einen Sachverständigen benötigen. Die Versicherungsbeiträge sind gerade wegen unnötiger Ausgaben so hoch gestiegen.
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