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Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht
Neben einer ordnungs- und vor allem wahrheitsgemäß ausgefüllten Schadensanzeige, die dem Versicherer zuzuleiten ist, hat der Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer alles zu tun, um zu einer lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes, der zu dem Schaden geführt hat, beizutragen und den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wenn der Geschädigte merkt, daß der Schädiger sichtlich um Regulierung bemüht ist, verzichtet er womöglich auf den teuren Rechtsanwalt, die Kostenpauschale und den ersatzhalber zur Verfügung gestellten Leihwagen. Dadurch besteht für Sie vielleicht die Möglichkeit, den Schaden zur Erhaltung Ihres Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherer zurückzuzahlen.
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