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Ein Verkehrsunfall, den der Versicherungsnehmer nicht selbst regulieren möchte (Bagatellschäden bis zu 250 €), muss der Fahrer bzw. Halter eines Fahrzeugs dem Versicherer binnen einer Woche schriftlich angezeigt haben.
Bei einem Personenschaden hat der Versicherungsnehmer kein Recht auf Eigenregulierung und muss den Versicherer in jedem Falle in Kenntnis setzen.
Sofern gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid erlassen, ist der Versicherer sofort zu informieren. Gleiches gilt, wenn ihn Geschädigte verklagen.
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