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Schmerzensgeld und Rente
Wer anläßlich eines unverschuldeten Unfalls verletzt wird und damit verbunden auch Schmerzen erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld oder eine Rente. Das Schmerzensgeld soll u.a. eine Genugtuungsfunktion erfüllen, so dass ein Arbeiter für den gleichen Schaden weniger Geld erhält als ein Millionär.
Die Höhe richtet sich aber auch nach der Art der Verletzung und ist vage in folgender Höhe anzusiedeln:
- Bagatellen (Schürfwunden, Beulen): max. 100 €
- Leichte Verletzungen (HWS-Trauma): max. 1.500 €
- Mittelschwere Verletzungen (Knochenbrüche): max. 5.000 €
- Schwere Verletzungen (lebenslange Folgen und Beeinträchtigungen): mindestens 100.000 € und ggf. Rente.
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