Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite KFZ-Versicherungen Totalschaden

Totalschaden

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Kfz-Versicherung
< Zurück   Weiter >

Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des geschädigten Fahrzeugs übersteigen.

Dabei gibt es drei Arten des Totalschadens:

  1. Technischer Totalschaden
    Hier ist der Schaden so groß, dass er mit modernen technischen Hilfsmitteln nicht behoben werden kann.
  2. Wirtschaftlicher Totalschaden
    Eine Reparatur wäre zwar technisch möglich, aber die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies trifft dann zu, wenn die Reparaturkosten und die merkantile Wertminderung zusammen den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
  3. "Unechter Totalschaden"
    In den seltenen Fällen, in denen ein fabrikneues Auto innerhalb des ersten Monats und einer Gesamtfahrleistung von max. 1.000 km einen erheblichen Schaden davonträgt, hat der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug. Hier kann der Schaden auch deutlich unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen wird und dadurch ein erheblicher Wertverlust eintritt, kann der Geschädigte auf einem neuen Fahrzeug bestehen. In jedem Falle ist jedoch vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherers einzuholen.
nach oben


Tags: totalschaden  fahrzeug  wiederbeschaffungswert  schaden  fahrzeugs  übersteigen  geschädigte  fabrikneues  reparaturkosten  bundesgerichtshofes  rechtsprechung  anspruch  deutlich  unterhalb  davonträgt  wiederbeschaffungswertes  erheblichen  eingegriffen  vorher  falle  schriftliche  zustimmung  einzuholen  versicherers  bestehen  eintritt  tatsache  aufgrund  gefüge  gesamtfahrleistung  wertverlust  erheblicher  liegen  fällen  technischen  modernen  hilfsmitteln  behoben  reparatur  wirtschaftlicher  groß  technischer  liegt  erlittenein  geschädigten  arten  totalschadens:  wäre  technisch  unechter  wertminderung  seltenen  auto  innerhalb  merkantile  trifft  kosten  möglich  stehen  vernünftigen  verhältnis  monats  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.