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Verhaltenstipps beim Unfall gegenüber der Versicherung
Wenn dem Versicherungsnehmer sein Versicherungsschutz lieb ist, hat er gewisse Verhaltensregeln zu beachten, die sogenannten "Obliegenheiten". Dies sind zwar keine gesetzlichen Vorschriften, bei einem Verstoß besteht aber die Möglichkeit, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt. Bei kleineren Obliegenheitsverletzungen kann die Gesellschaft bis zu 2.500 € einer Schadensumme von ihm zurückfordern. Teurer wirds bei größeren Obliegenheitsverletzungen, die durchaus auch schon einmal 5.000 € kosten können (z.B. Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung).
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