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Wertminderung
Da sich unfallfreie Fahrzeuge besser verkaufen lassen als reparierte, hat der BGH entschieden, dass dem Geschädigten in einem Haftpflichtschaden ein Ausgleich für diesen sog. "merkantilen Minderwert" in Geld auszuzahlen ist. Dieser richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs und ist um so höher, je jünger das Fahrzeug ist.
Die Wertminderung wird grundsätzlich von einem Sachverständigen festgestellt und dient als Grundlage. Alternativ kann man sich aber auch mit dem Versicherer einigen, selbst wenn kein Gutachten vorliegt. Anhand der Reparaturrechnung sind die Mitarbeiter guter Versicherungsgesellschaften in der Lage, mit Ihnen einen Kompromiß auszuhandeln.
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