Startseite
private Haftpflichtrisiken
versicherte Personen
private Haftpflichtrisiken
versicherte Personen
versicherte Personen
| private Versicherungen - Private Haftpflichtrisiken |
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Wer wird geschützt?
Mit unter den Versicherungsschutz fallen
- je nach Art der Haftpflichtversicherung - auch andere Personen. So zum Beispiel:
- in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte, die minderjährigen und die noch in der Ausbildung befindlichen
volljährigen Kinder; - in der Betriebs-Haftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei ihrer Arbeit;
- in der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung der Hausmeister bei seiner Tätigkeit. Man nennt diese Personen
"Mitversicherte". Wird der Schaden durch sie verursacht, haben sie in gleichem Umfang Versicherungsschutz wie
der Versicherungsnehmer selbst.
Tags: haftpflichtversicherung versicherungsschutz personen hausmeister nennt tätigkeit hausbesitzer arbeit;in mitversicherte gleichem versicherungsnehmer umfang betriebsangehörigen verursacht schaden volljährigen privat beispiel: art fallen ehegatte minderjährigen kinder;in geschützt?mit befindlichen ausbildung betriebs


