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versicherte Personen

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private Versicherungen - Private Haftpflichtrisiken
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Wer wird geschützt?

Mit unter den Versicherungsschutz fallen
- je nach Art der Haftpflichtversicherung - auch andere Personen. So zum Beispiel:

  • in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte, die minderjährigen und die noch in der Ausbildung befindlichen
    volljährigen Kinder;
  • in der Betriebs-Haftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei ihrer Arbeit;
  • in der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung der Hausmeister bei seiner Tätigkeit. Man nennt diese Personen
    "Mitversicherte". Wird der Schaden durch sie verursacht, haben sie in gleichem Umfang Versicherungsschutz wie
    der Versicherungsnehmer selbst.


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