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Voraussetzungen der Haftpflicht
Grundsätzlich haftet man aus Verschulden. Das Bürgerliche Gesetzbuch und andere Gesetze enthalten noch eine
Vielzahl weiterer Haftungsbestimmungen, die aber z.T. nur für den privaten Bereich von Bedeutung sind.
Daneben gibt es jedoch auch Fälle, in denen man sogar ohne Verschulden haftet, nämlich bei der sog.
Verursachungs- oder Gefährdungshaftung (z.B. beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, als Besitzer von
Öltankanlagen oder als Halter eines Tieres).


