Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
private Versicherungen
  • Generation 50plus
  • Hausrat-Versicherung
  • Glasbruch
  • Elementarschäden
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • KFZ-Versicherungen
  • Rechtschutzversicherung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Privathaftpflicht-Versicherung

Privathaftpflichtversicherung

Vorsorgeversicherung

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung

Vorsorgeversicherung bei neuen Tieren

Für neu entstehende Haftpflichtrisiken besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres
Privathaftpflichtversicherungsvertrages (und bestimmter anderer Haftpflichtverträge) vorläufiger Versicherungsschutz.
Ihr neuer Hund wäre also zunächst mitversichert.

Da sich dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung nicht nur auf Tiere bezieht, sondern für fast alle später
hinzukommenden neuen Haftpflichtrisiken, es aber auch hier Ausnahmen gibt, ist in jedem Falle der Rat des Versicherungsmaklers einzuholen.


 

Checkliste für die Privathaftpflichtversicherung

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung

Das sollte in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherungspolice nicht fehlen

  • Einliegerwohnung im Ein-/Zweifamilienhaus (Vermietung einer Einliegerwohnung im
    selbstgenutzten Ein-/bzw. Zweifamilienhaus, soweit dort eine Wohnung vom Versicherungsnehmer
    bewohnt wird);

  • Auslandsaufenthalte (unbegrenzte Auslandsaufenthalte sollten für fünf Jahre mitgedeckt sein);

  • Lebenspartner (der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende
    Lebenspartner);

  • Bauherren-Haftpflichtversicherung (für private Bauvorhaben mit mind. 50.000,- € Bausumme);

  • Beaufsichtigung von Hunden (Hüten fremder Hunde, Achtung: Kampfhunde sind meist nicht
    versichert!);

  • Tagesmutter (sofern Sie eine Tätigkeit als Tagesmutter (auch gegen Entgelt, jedoch nicht
    gewerbsmäßig oder ganztags) ausüben, sollte dieses Risiko mitversichert sein;

  • Schlüsselverlust (Abhandenkommen von Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage der Haus- und
    Wohnungstür, sowie private fremde Wohnungsschlüssel);

  • Modellfahrzeuge (ferngelenkte Modellfahrzeuge oder Kinderfahrzeuge bis 6 km/h);

  • Heizöltank;

  • Ausfalldeckung (wichtig dann, wenn Sie einen Schaden erleiden und der Schädiger weder Geld,
    Besitz oder eine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung wird Ihnen Ihren eigenen Schaden
    ersetzen);

  • Gewässerschaden (für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe);

  • Regressansprüche (bei Lebenspartnern Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern);

  • Surfrisiko (Besitz und Führen von privat genutzten eigenen oder fremden Surfbrettern);

  • Mietsachschäden (Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten, die der Versicherungsnehmer
    gemietet hat);

  • Wochenendhaus etc. (als Inhaber von Wohnungen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern,
    Wochenendhäusern in Europa);

  • Vermietete Wohnräume (Vermietung auch mehrerer Wohnräume, sofern nicht gewerblich);

  • Laborarbeiten (aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-,
    Gesamt- und Hochschule oder Universität);

  • Kinder unter 7 Jahren (Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung);

  • Exzedenten-Deckung (falls Sie noch einen mehrjährigen Vertrag haben, kann diese Form Ihren
    jetzigen Vertrag um die Punkte ergänzen, die derzeit nicht versichert sind).
 

Tod des Versicherungsnehmers

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung

Tod des Versicherungsnehmers

Die Privathaftpflichtversicherung schützt als Familienversicherung neben dem Versicherungsnehmer den Ehegatten, die minderjährigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die volljährigen unverheirateten Kinder als mitversicherte Personen.

Dieser Personenkreis steht nicht schutzlos da, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Nach den Allgemeinen Bedingungen erlischt die Versicherung in diesem Fall. Da die Angehörigen bei einem solchen Schicksalsschlag an alles andere denken als an ihre Versicherung, gilt in der Privathaftpflicht eine besondere Regelung.

Der Schutz für die Angehörigen besteht bis zur nächsten Prämienfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag weiter.

 

Besondere Haftpflichtrisiken

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung

Besondere Haftpflichtrisiken

Als Grundvertragswerk hat die Privathaftpflichtversicherung die meisten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
zum Gegenstand. Einige Sonderfälle wollen wir Ihnen hier separat vorstellen.

Bootssport

Dieser fällt ebenfalls in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung, wenn es sich um Schäden handelt, die verursacht
worden sind durch

  • eigene oder fremde Ruder- und Paddelboote, Kanus oder ähnliche Wassersportfahrzeuge,
  • fremde - geliehene wie gemietete - Segelboote oder fremde Windsurfbretter.

Kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sind dagegen Schäden durch den Gebrauch von

  • eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern,
  • eigenen und fremden motorgetriebenen Booten (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor).

Hierfür ist der Abschluß einer speziellen Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich.


Reitsport

Eine ähnliche Konstellation treffen wir beim privat ausgeübten Reitsport an. Wer Halter eines Pferde ist, benötigt
hierfür eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Pferden hingegen sichert den Reiter seine
Privathaftpflichtversicherung ab. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen allerdings Haftpflichtansprüche, die der
Tierhalter wegen Verletzungen des Pferdes selbst geltend macht; wenn es z. B. lahmgeritten worden ist.


Flugmodelle

Für die meisten Flugmodelle (flugfähige, oft ferngesteuerte Kleinnachbildungen von Flugzeugen) bedarf es wegen der
damit erzielbaren Geschwindigkeiten des Nachweises einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.


Tierhalter

Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katze, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten - auch ohne
Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Die wichtigsten Ausnahmen sind Hund
und Pferd. Für sie gibt es eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherungen.

Da die Unterscheidung zwischen menschlichem und tierischem Fehler manchmal nicht ganz leicht ist, kann bei
manchen Versicherungen das Tier nur in Verbindung mit der menschlichen Privathaftpflicht versichert werden.


Schusswaffen

Alle Risiken aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Schußwaffen sowie von Munition werden durch
die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch zu Jagdzwecken. Hier greift die Jagdhaftpflichtversicherung,
die auch dann nötig ist, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht.


Auslandsschäden

Die Privathaftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der
Versicherungsnehmer oder die Mitversicherten höchstens ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei längerer Abwesenheit
müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden.


Abwässerschäden

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind die sog. "häuslichen Abwässer" eingeschlossen.


Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu gehören auch die
mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbauschränke, Badewannen und Waschbecken.

Nicht versichert sind allerdings solche Schden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
zurückzuführen sind, desgleichen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hierfür besonders
versichern kann, z.B. durch eine Hausratversicherung.


 

Lebensgemeinschaft

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Und wie steht es mit dem Versicherungsschutz des nichtehelichen Lebenspartners? Nach den Bedingungen ist er
nicht mitversichert. Die meisten Gesellschaften sind aber auf Antrag des Versicherungsnehmers bereit, den mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner in die Privathaftpflichtversicherung einzubeziehen.

Wie bei Ehegatten bleiben auch hier gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen.
Üblicherweise wird diese Deckungserweiterung nur geboten, wenn beide Partner unverheiratet sind und der
mitversicherte Partner in der Police namentlich aufgeführt wird.

 
Weitere Beiträge...
  • Privathaftpflichtversicherung mitversichert
  • Mitversicherung der Kinder
  • im Schadenfall
  • Versicherungsbeginn
  • Haftpflichtversicherung-nicht versichert
  • Bis zu welcher Höhe wird geleistet?
  • Geltungsbereich Haftpflichtversicherung
  • Aufgaben der Haftpflichtversicherung
  • Kinder haften?
  • Haftungshöhe
  • Private Haftpflichtversicherung

<< Start < Zurück 1 2 3 4 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 4

SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.