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Privathaftpflicht-Versicherung
Aufgaben der Haftpflichtversicherung
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Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?
Bei wohl keiner anderen privaten Versicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten
Haftpflichtversicherung.
Gern wird die Privathaftpflichtversicherung auch Familienhaftpflicht genannt; denn sie schützt nicht nur den
Versicherungsnehmer. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Ehegatten und der minderjährigen Kinder,
soweit diese noch nicht verheiratet sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die leiblichen Kinder oder um
Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.
In diesem Zusammenhang hat der Haftpflichtversicherer drei Pflichten:
- Er prüft die Schadenersatzpflicht des Versicherten,
- er leistet bei Berechtigung Schadenersatz,
- er wehrt unberechtigte und unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum
Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.
Übrigens zahlt der Haftpflichtversicherer entgegen weit verbreiteter Ansicht auch dann, wenn der Schaden grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist.
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