Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
private Versicherungen
  • Generation 50plus
  • Hausrat-Versicherung
  • Glasbruch
  • Elementarschäden
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • KFZ-Versicherungen
  • Rechtschutzversicherung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Privathaftpflicht-Versicherung Besondere Haftpflichtrisiken

Besondere Haftpflichtrisiken

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung
< Zurück   Weiter >

Besondere Haftpflichtrisiken

Als Grundvertragswerk hat die Privathaftpflichtversicherung die meisten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
zum Gegenstand. Einige Sonderfälle wollen wir Ihnen hier separat vorstellen.

Bootssport

Dieser fällt ebenfalls in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung, wenn es sich um Schäden handelt, die verursacht
worden sind durch

  • eigene oder fremde Ruder- und Paddelboote, Kanus oder ähnliche Wassersportfahrzeuge,
  • fremde - geliehene wie gemietete - Segelboote oder fremde Windsurfbretter.

Kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sind dagegen Schäden durch den Gebrauch von

  • eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern,
  • eigenen und fremden motorgetriebenen Booten (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor).

Hierfür ist der Abschluß einer speziellen Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich.


Reitsport

Eine ähnliche Konstellation treffen wir beim privat ausgeübten Reitsport an. Wer Halter eines Pferde ist, benötigt
hierfür eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Pferden hingegen sichert den Reiter seine
Privathaftpflichtversicherung ab. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen allerdings Haftpflichtansprüche, die der
Tierhalter wegen Verletzungen des Pferdes selbst geltend macht; wenn es z. B. lahmgeritten worden ist.


Flugmodelle

Für die meisten Flugmodelle (flugfähige, oft ferngesteuerte Kleinnachbildungen von Flugzeugen) bedarf es wegen der
damit erzielbaren Geschwindigkeiten des Nachweises einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.


Tierhalter

Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katze, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten - auch ohne
Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Die wichtigsten Ausnahmen sind Hund
und Pferd. Für sie gibt es eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherungen.

Da die Unterscheidung zwischen menschlichem und tierischem Fehler manchmal nicht ganz leicht ist, kann bei
manchen Versicherungen das Tier nur in Verbindung mit der menschlichen Privathaftpflicht versichert werden.


Schusswaffen

Alle Risiken aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Schußwaffen sowie von Munition werden durch
die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch zu Jagdzwecken. Hier greift die Jagdhaftpflichtversicherung,
die auch dann nötig ist, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht.


Auslandsschäden

Die Privathaftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der
Versicherungsnehmer oder die Mitversicherten höchstens ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei längerer Abwesenheit
müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden.


Abwässerschäden

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind die sog. "häuslichen Abwässer" eingeschlossen.


Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu gehören auch die
mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbauschränke, Badewannen und Waschbecken.

Nicht versichert sind allerdings solche Schden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
zurückzuführen sind, desgleichen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hierfür besonders
versichern kann, z.B. durch eine Hausratversicherung.




Tags: privathaftpflichtversicherung  hierfür  tierhalter  für  schäden  eingeschlossen  meisten  fremde  gebrauch  ähnliche  flugmodelle  versicherungsnehmer  haftpflichtversicherung  wohnräumen  besitz  versichert  privathaftpflicht  besondere  jagdzwecken  tierischem  greift  besteht  ausnahme  munition  abgedeckt  mitversichert  jagdhaftpflichtversicherung  nötig  welt  haustiere  verschulden  gilt  auslandsschädendie  gelegentlich  jagd  schußwaffen  wichtigsten  haftpflichtversicherungen  verbindung  menschlichen  tier  versicherungen  unterscheidung  manchmal  voraussetzung  schusswaffenalle  privaten  ausnahmen  menschlichem  hund  pferd  risiken  erlaubten  fehler  abwesenheit  übermäßige  beanspruchung  zurückzuführen  desgleichen  verschleiß  abnutzung  badewannen  waschbecken  schden  heizungs  maschinen  glasschäden  soweit  versichern  hausratversicherung  ferner  gasgeräten  kessel  warmwasseraufbereitungsanlagen  elektro  einbauschränke  gegenstände  müssen  vereinbarungen  getroffen  abwässerschädenim  anrichten  längerer  höchstens  ausland  aufhalten  rahmen  sog  gehören  fest  verbundenen  hierzu  gemieteten  häuslichen  abwässer  mietsachschädenschäden  mitversicherten  übersteigt  fremden  motorgetriebenen  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.