Privathaftpflicht-Versicherung
Besondere Haftpflichtrisiken
Besondere Haftpflichtrisiken
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Besondere Haftpflichtrisiken
Als Grundvertragswerk hat die Privathaftpflichtversicherung die meisten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
zum Gegenstand. Einige Sonderfälle wollen wir Ihnen hier separat vorstellen.
Bootssport
Dieser fällt ebenfalls in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung, wenn es sich um Schäden handelt, die verursacht
worden sind durch
- eigene oder fremde Ruder- und Paddelboote, Kanus oder ähnliche Wassersportfahrzeuge,
- fremde - geliehene wie gemietete - Segelboote oder fremde Windsurfbretter.
Kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sind dagegen Schäden durch den Gebrauch von
- eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern,
- eigenen und fremden motorgetriebenen Booten (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor).
Hierfür ist der Abschluß einer speziellen Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich.
ReitsportEine ähnliche Konstellation treffen wir beim privat ausgeübten Reitsport an. Wer Halter eines Pferde ist, benötigt
hierfür eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Pferden hingegen sichert den Reiter seine
Privathaftpflichtversicherung ab. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen allerdings Haftpflichtansprüche, die der
Tierhalter wegen Verletzungen des Pferdes selbst geltend macht; wenn es z. B. lahmgeritten worden ist.
Für die meisten Flugmodelle (flugfähige, oft ferngesteuerte Kleinnachbildungen von Flugzeugen) bedarf es wegen der
damit erzielbaren Geschwindigkeiten des Nachweises einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katze, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten - auch ohne
Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Die wichtigsten Ausnahmen sind Hund
und Pferd. Für sie gibt es eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherungen.
Da die Unterscheidung zwischen menschlichem und tierischem Fehler manchmal nicht ganz leicht ist, kann bei
manchen Versicherungen das Tier nur in Verbindung mit der menschlichen Privathaftpflicht versichert werden.
Alle Risiken aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Schußwaffen sowie von Munition werden durch
die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch zu Jagdzwecken. Hier greift die Jagdhaftpflichtversicherung,
die auch dann nötig ist, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht.
Die Privathaftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der
Versicherungsnehmer oder die Mitversicherten höchstens ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei längerer Abwesenheit
müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind die sog. "häuslichen Abwässer" eingeschlossen.
MietsachschädenSchäden an gemieteten Wohnräumen sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu gehören auch die
mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbauschränke, Badewannen und Waschbecken.
Nicht versichert sind allerdings solche Schden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
zurückzuführen sind, desgleichen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hierfür besonders
versichern kann, z.B. durch eine Hausratversicherung.


