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Wofür tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein?
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben.
Jede Haftpflichtversicherung enthält daher Ausschlüsse, die häufig durch sog. "Deckungskonzepte" im Rahmen der
Police vertraglich wieder eingeschlossen werden.
Hier ist in Ihrer Police genau zu prüfen, welche Einschlüsse Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.
Ausgeschlossen sind z. B.:
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt;
- Schäden durch Abwässer und Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (in der
Privathaftpflichtversicherung teilweise im Rahmen der Mietsachschäden mitversichert); - reine Vertragsverpflichtungen, z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens;
- Geldstrafen und Bußgelder;
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges herbeigefürt werden
(dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung); - Körperschäden an der eigenen Person (Soweit diese durch einen Unfall eingetreten sind, kann man
sich gegen die Folgen durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung schützen.
Für Schäden an eigenen Sachen gibt es spezielle Sachversicherungen, z. B. die Wohngebäude-, die
Hausrat- oder die Kaskoversicherung für das Auto); - Schäden, die bestimmte Angehörige und Verwandte erleiden; insbesondere der Ehegatte und die
minderjährigen Kinder, sofern man in häuslicher Gemeinschaft lebt.
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