Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
private Versicherungen
  • Generation 50plus
  • Hausrat-Versicherung
  • Glasbruch
  • Elementarschäden
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • KFZ-Versicherungen
  • Rechtschutzversicherung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Privathaftpflicht-Versicherung Haftpflichtversicherung-nicht versichert

Haftpflichtversicherung-nicht versichert

PDF | Drucken | E-Mail
private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung
< Zurück   Weiter >

Wofür tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein?

Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben.

Jede Haftpflichtversicherung enthält daher Ausschlüsse, die häufig durch sog. "Deckungskonzepte" im Rahmen der
Police vertraglich wieder eingeschlossen werden.

Hier ist in Ihrer Police genau zu prüfen, welche Einschlüsse Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.

Ausgeschlossen sind z. B.:

  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt;
  • Schäden durch Abwässer und Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (in der
    Privathaftpflichtversicherung teilweise im Rahmen der Mietsachschäden mitversichert);
  • reine Vertragsverpflichtungen, z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens;
  • Geldstrafen und Bußgelder;
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges herbeigefürt werden
    (dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung);
  • Körperschäden an der eigenen Person (Soweit diese durch einen Unfall eingetreten sind, kann man
    sich gegen die Folgen durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung schützen.
    Für Schäden an eigenen Sachen gibt es spezielle Sachversicherungen, z. B. die Wohngebäude-, die
    Hausrat- oder die Kaskoversicherung für das Auto);
  • Schäden, die bestimmte Angehörige und Verwandte erleiden; insbesondere der Ehegatte und die
    minderjährigen Kinder, sofern man in häuslicher Gemeinschaft lebt.



Tags: haftpflichtversicherung  für  schäden  rahmen  police  sachen  spezielle  unfallversicherung  schützen  eingetreten  privaten  folgen  unfall  abschluss  person  herbeigefürt  wasserfahrzeuges  dafür  haftpflichtversicherungen  ;körperschäden  kfz  soweit  kaskoversicherung  minderjährigen  ehegatte  insbesondere  kinder  sofern  lebt  gemeinschaft  häuslicher  erleiden;  verwandte  luft  hausrat  wohngebäude  auto  ;schäden  angehörige  bestimmte  sachversicherungen  rückzahlung  genau  eingeschlossen  vertraglich  prüfen  einschlüsse  vereinbart  versicherer  deckungskonzepte  sog  aufkommt  ein?eine  tritt  geben  enthält  häufig  ausschlüsse  ausgeschlossen  anspruch  vertragsverpflichtungen  ;reine  wofür  darlehens;geldstrafen  gebrauch  bußgelder;schäden  mitversichert  mietsachschäden  abwässer  herbeiführt;schäden  vorsätzlich  gemieteten  geliehenen  teilweise  privathaftpflichtversicherung  kraft  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.