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Was ist im Schadenfall zu beachten?
Jede vertragliche Vereinbarung - dazu gehört auch der Versicherungsvertrag - funktioniert nur dann reibungslos,
wenn sich die Vertragspartner an die getroffenen Abmachungen halten.
Falls ein Schadenfall eintritt, muss der Versicherungsnehmer vor allem folgendes beachten:
- Meldung des Schadens binnen einer Woche;
- Genaue und wahrheitsgemäße Schilderung aller Umstände, die zu dem Schaden geführt haben;
- Keine Zahlungsleistung an den Geschädigten
(das ist Sache des Versicherers, wie auch alle Erklärungen zu dem Schaden); - Umgehendes Einlegen von Widerspruch gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
Den Versicherer von der erhobenen Klage umgehend informieren und ihm alle gerichtlich zugehenden
Schriftstücke schnellstens einreichen.
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