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Startseite Privathaftpflicht-Versicherung im Schadenfall

im Schadenfall

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private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung
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Was ist im Schadenfall zu beachten?

Jede vertragliche Vereinbarung - dazu gehört auch der Versicherungsvertrag - funktioniert nur dann reibungslos,
wenn sich die Vertragspartner an die getroffenen Abmachungen halten.
Falls ein Schadenfall eintritt, muss der Versicherungsnehmer vor allem folgendes beachten:

  • Meldung des Schadens binnen einer Woche;
  • Genaue und wahrheitsgemäße Schilderung aller Umstände, die zu dem Schaden geführt haben;
  • Keine Zahlungsleistung an den Geschädigten
    (das ist Sache des Versicherers, wie auch alle Erklärungen zu dem Schaden);
  • Umgehendes Einlegen von Widerspruch gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
    Den Versicherer von der erhobenen Klage umgehend informieren und ihm alle gerichtlich zugehenden
    Schriftstücke schnellstens einreichen.


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