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Mitversicherung der Kinder

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private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung
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Die Mitversicherung der Kinder

Die Mitversicherung der Kinder endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Befindet sich das unverheiratete Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch in der Schul- oder unmittelbar hieran
anschließenden Berufsausbildung, genießt es unabhängig von seinem Alter auch weiterhin Schutz über die elterliche
Privathaftpflichtversicherung.

Dieser endet erst dann, wenn das Kind einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, in dem es ihm möglich ist, eigene
Einkünfte zu erzielen. Das kann der Abschluss einer Lehre oder eines Studiums sein, wie bei Rechtsreferendaren oder
Lehramtsanwärtern zum Beispiel das Referendarexamen.

Muss der Sohn vor, nach oder während der Berufsausbildung den Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt
der Versicherungsschutz über die Privathaftpficht der Eltern bestehen.

Gleiches gilt während einer Wartezeit von bis zu einem Jahr zwischen Schulausbildung und nächstem Ausbildungsabschnitt
(z. B. Suche nach einer Lehrstelle oder Warten auf einen Studienplatz). Das folgende Schaubild zeigt für die häufigsten
Fälle, wann für Volljährige der Abschluß einer eigenen Privathaftpfichtversicherung erforderlich ist.

Die Mitversicherung der elterlichen Privathaftpfichtversicherung endet aber stets dann, wenn die Tochter oder der Sohn
heiraten.

Wie lange sind unverheiratete Volljährige über die elterliche Privathaftpflichtversicherung versichert?

Noch über die Eltern versichert Nicht mehr über die Eltern versichert.
Eigene PHV erforderlich.

Schule Lehre oder Studium Grundwehrdienst / Zivildienst Berufstätigkeit, weitere Ausbildung, z. B. Lehre, Studium, Referendarzeit (Juristen, Lehrer)
Der Versicherungsschutz der elterlichen PHV endet, wenn eine Ausbildung abgeschlossen ist, die es ermöglicht, selbst Geld zu verdienen
Lehre oder Studium abgebrochen neue Lehre oder neues Studium
Wartezeit bis zu einem Jahr Lehre oder Studium
Grundwehrdienst / Zivildienst Lehre oder Studium
Zeit-/Berufssoldat oder Berufstätigkeit

 



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